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Gestrandete Aktiva

Nach dem Regierungsrat hat unlängst auch das Verwaltungsgericht die Stadt Zürich beim Riesenabschreiber von 176 Millionen Franken für das neue Bettenhaus des Triemli-Spitals zurückgepfiffen. Es sei nicht erlaubt, Verwaltungsvermögen im Wert zu berichtigen, wenn die Einnahmen tiefer ausfallen würden als erhofft. Stattdessen müsse die Stadt das viel zu grosse Bettenhaus über die nächsten 33 Jahre abschreiben, was die Rechnung jährlich mit 16.8 Millionen Franken belastet. In Uster hätte sich dasselbe Szenario angebahnt.

Das Schweizer Gesundheitssystem ist dadurch charakterisiert, dass der Leistungsnehmer, der Patient, nicht das beste Preis-/Leistungsverhältnis für seine Behandlung sucht. Diese wird über Krankenkassenprämien und Steuern abgegolten und die entstehenden Kosten sind für den einzelnen wenig spürbar. Aus diesem Grund will der Patient nur die bestmögliche Behandlung in Anspruch nehmen. Was diese zu leisten vermag und welches Preisschild sie trägt, bleibt irrelevant. Diese Ausgangslage eröffnet den Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen die Tür, um möglichst einfach viel Geld, Prestige oder Macht zu erlangen.

Nur vom Feinsten, dafür viel

Nicht erstaunlich ist daher, dass für den Neubau des Triemli Bettentraktes nur das Beste gut genug war. Die Baubranche und mögliche Spitalzulieferer freuten sich, die Politiker waren entzückt, die Parteien klatschten in die Hände und die Presse stimmte in den freudigen Reigen ein. Aus den oben erwähnten Gründen war das Stimmvolk schnell überzeugt ein Ja für den Neubau einzulegen. Bei der Inbetriebnahme des Bettenhauses wurde festgestellt, dass die Infrastruktur viel zu grosszügig gebaut wurde und nicht ausgelastet werden kann. Der Stadtrat der Stadt Zürich musste zur Kenntnis nehmen, dass sich gestrandete Aktiva in seinen Büchern befinden. Mit dem Finanzkniff einer einmaligen Abschreibung von 176 Millionen Schweizerfranken sollte ein Ende mit Schrecken eingeleitet werden. Der Regierungsrat und anschliessend das Verwaltungsgericht widersetzten sich diesem Ansinnen. Diese beiden Instanzen befanden, dass auflaufende Verluste jedes Jahr abgeschrieben werden sollen. Es wird damit gerechnet, dass die Spitalrechnung der Stadt Zürich in den nächsten 33 Jahren jedes Jahr mit 7.6 Millionen Schweizerfranken Abschreibungen zusätzlich belastet wird. Es resultiert ein Schrecken ohne Ende. Überkapazitäten führen zu Verlusten, wie jeder Ökonom weiss. Dies gilt auch für das Gesundheitswesen. 

Dasselbe in Rot

In der Nachbarschaft von Zürich, in der Gemeinde Uster, geschieht dieselbe Geschichte nochmals. Es brauche mehr Betten für die sieche, älter werdende Bevölkerung von Uster und Umgebung mahnte die Spitalleitung an. Bis zu 270 an der Zahl müssten es sein. Die Delegierten des Zweckverbandes des Spitals Uster, der Stadtrat von Uster, Parteien und die meisten Politiker der Umgebung Uster waren selbstverständlich gleicher Meinung. Ein Spitalneubauprojekt von über 349 Millionen Schweizerfranken wurde dem Stimmvolk vorgelegt und dieses nahm an. Im Jahre 2019 scheiterte der scheidende Spitaldirektor zum ersten Mal an seinem Grössenwahn. Zuerst wurden zu viele Patienten budgetiert. Trotzdem diese die Betten nicht füllten, resultierten überdies hohe Kostenüberschreitungen. Nicht nur planerisch war eine massive Fehlleistung zu verzeichnen, sondern auch operativ. Der Verwaltungsrat und die Delegierten des Zweckverbandes des Spitals Uster erfüllten ihre Aufgabe der Aufsicht nicht. Die neuen Realitäten des Schweizer Spitalmarktes wurden ausgeblendet, weil sie nicht ins Konzept passten.

Der neue Direktor müsste es ausbaden

Der Neubau dürfe nicht mehr als 260 Millionen Schweizerfranken kosten, ansonsten das Spital Uster kaum je selbst tragfähig wäre, meinte Spitalpräsident Reinhard Giger anlässlich der Delegiertenversammlung des Zweckverbandes im März 2021 (gewusst hat er das übrigens schon vor 10 Jahren). 170 Betten sei die neue Zielgrösse (Delegiertenversammlung vom November 2021). 90 Millionen Schweizerfranken gestrandete Aktiva produziert? Glücklicherweise nicht. Zum Leidwesen vieler Politiker und Parteien ergriffen einige Nachbarn gegen den neuen Gestaltungsplan Rechtsmittel. Der Neubau des Spitals wurde damit zumindest hinausgezögert. Die Ustemer Schickeria wäre ansonsten zusammen mit hohen Verlusten gestrandet. Die meisten unterstützten das Projekt vorbehaltslos. Es wäre wohl spannend gewesen, wie die Parteien ihren Wählern das Finanzloch und die daraus folgenden höheren Steuern erklärt hätten. Weniger prickelnd wäre es wahrscheinlich für den neuen Spitaldirektor, Andreas Greulich, geworden. Egal ob er jetzt einmal einen hohen Abschreiber von 90 Millionen oder jährliche Abschreibungen von bis zu drei Millionen über mehrere Jahrzehnte hätte rapportieren müssen – er hätte den Kopf für die Fehlleistungen der anderen hinhalten müssen.  

Oooh Coronaa!

Das Spital Uster ein Corona-Opfer? Einerseits ja. Andererseits kann Corona auch die Rettung sein: nämlich für die Strippenzieher. Sie können jahrelange Verfehlungen so einfach einem Virus in die Schuhe schieben.

Bessere Geschäftszahlen können erzielt werden, indem die Prozesse vereinfacht werden. Mit weniger Personal und weniger Betten soll das Spital Uster wieder mehr Geld verdienen. So erzählte dies Verwaltungsratspräsident R. Giger dem Radio Top gegen Ende Juli. 

Auf Biegen und Brechen

Es ist davon auszugehen, dass die Belegschaft die Verhältnisse im Spital Uster seit langem sehr genau kennt und die vorhandene Infrastruktur optimal zu nützen weiss. Wie sollen jetzt Prozesse gestrafft werden? Entweder interessierte sich der abtretende Spitaldirektor Mühlemann in seinen letzten Jahren kaum um die operativen Belange des Spitals, liess alles schleifen und jetzt muss der Schaden wieder behoben werden. Oder es müssen auf Biegen und Brechen Kosten eingespart werden, damit die Fusion mit dem Spital Wetzikon wieder zum Thema gemacht werden kann? Die miserable operative Performance des Spitals Uster im 2019 würde eher auf Erstes schliessen lassen. Die Trennung des Spitals von Esther Bächli (Chefärztin Innere Medizin und Departementsleitung Medizinische Disziplinen) auf Zweites.  

Auf die gleiche Anzahl Patienten sollen weniger Betreuer kommen. Die Produktivität muss gesteigert werden. Ohne höhere Arbeitsbelastung der Mitarbeiter/innen kann dies wohl kaum erreicht werden. Dies wird nicht zu einer guten Stimmung beitragen. Der grosse Leidtragende ist der Patient. Dieser erhält weniger Service von nicht mehr voll motiviertem Pflegepersonal. Das Spital Uster wird von den Patienten tendenziell gemieden werden. Der Arbeitsmarkt für Spitalmitarbeiter ist gut und daher werden sie sich woanders anstellen lassen. 

Wozu brauchte es das „dringende Bettenprovisorium“?

Nachdem auf Uster Akut seit langem zu lesen ist, dass eine Bettenknappheit in den Spitälern ins Reich der Märchen gehört, musste dies jetzt auch die Leitung des Spital Uster zur Kenntnis nehmen. Betten sollen jetzt tendenziell abgebaut werden. Wofür brauchte es das Bettenprovisorium genau? Das wäre doch eine Frage, welche die Delegierten aufwerfen könnten. 

Dank Corona wurde die Abstimmung über die Spitalfusion der Spitäler Uster und Wetzikon verschoben. Ansonsten wäre das operative und finanzielle Debakel in der neuen Bilanz der gemeinsamen AG aufgegangen. Pech aber auch für die Spitalleitung!

Höhenklinik Wald bald Geschichte?

Es bleibt die Frage warum beim Spitalneubau so viele neue Betten geplant sind. Möglicherweise spielt das Debakel Mühlemann und Co. in die Hände. Wir vermuten, dass deren Ziel schon immer eine Reha mit angegliedertem Spital war. Jetzt gibt es ja den Beweis, dass sich das Spital nicht lohnt. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich wird darüber nachstudieren und seine Leistungsaufträge entsprechend vergeben. Um Arbeitsplätze in Uster zu halten muss die Reha her. Wald wird seine Arbeitsplätze verlieren, wie es schon immer geplant war.  Mit dem neuen Spitaldirektor in Uster hat man schon den neuen Leiter der Reha-Abteilung. Warum sonst nimmt man einen Job als CEO an, wenn klar ist, dass dieser Posten nach einer Fusion wieder umstritten sein wird?

Lahme Enten und Krötenschlucker

Die Ustemer Linke bleibt gelähmt wie eh und je. Für Beisshemmung sorgte zuerst der Umstand, dass die zuständige Stadträtin zur Lebenspartnerin von Spitaldirektor Mühlemann wurde. Jetzt wurde der schlafende RPK-Präsident des Spitalzweckverbands zum Kopräsidenten der SP Uster. Er hat all die Jahre nicht bemerkt, dass das Spital auf eine Wand zusteuert. Die Bürgerlichen werden die Kröte schlucken, weil sie auf Aufträge der Reha hoffen. Der Steuerzahler wird sich in Geiselhaft befinden, weil er für unternehmerische Spielereien des Staates geradestehen wird.

Es ist beispielsweise zu erinnern, dass Spitaldirektor Mühlemann in Personalunion mit dem Präsidenten des Stiftungsrates der Zürcher Rehazentren Mühlemann den Mietzins für das Rehazentrum im Spital Uster bestimmte. Es sei ein fairer Preis wurde an einer Delegiertenversammlung erklärt. Kein Delegierter liess sich jedoch aufzeigen, wie der Preis zustande gekommen ist und warum dieser fair sein soll. Wie hier entnommen werden kann, kommt das nicht immer gut. Wie schön, wenn in solchen Fällen andere beschuldigt werden können. Als Prelude zu den Berichten über das Debakel, beschwerte sich die Prawda (alias ZO/AvU) vom 14. August 2020 überraschenderweise über die Nachbarn des Spitals. Die Mächtigen hatten schon immer gute Beziehungen zur Presse, um von ihren Verfehlungen abzulenken. Und sonst hilft der Hinweis auf oooh Coronaa!

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Dä hetti, wetti, sött me, chönnt me

Dieser feiert wieder mal fröhlich Urständ. Hier bei der Beurteilung des Abschreibers beim Bettenhaus des Spital Triemli. Die Parteien und meisten Politiker zeigten anlässlich der Abstimmung im Jahre 2007 ihre warme Unterstützung für den Bettenhausneubau. Wie immer bei solchen Projekten wird geklotzt und nicht gekleckert. Auch die Presse, so die NZZ, schwang das Fähnlein tüchtig und warb für ein Ja.

Die Kritik von diesen Akteuren scheint daher etwas billig. Im Nachhinein wissen es alle besser. Hätte man anno 2007 die heutige Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Spitallandschaft voraussagen können? Immerhin war schon klar, dass die kontinuierlich stark steigenden Krankenkassenprämien nach Antworten rufen würden. Ebenfalls hätte man bei den Holländern den Trend „ambulant vor stationär“ entdecken können.

Erstaunlich ist mit diesem Hintergrundwissen, dass 2020 im Spitalneubau wieder geprotzt wird. Die Spitäler Wetzikon und Uster wollen fusionieren. Kosten sollen eingespart werden. Bei ihren Neubauten sollen aber bitte keine Abstriche gemacht werden, stationäre Betten würden dringend gebraucht. Die Baukosten fallen nicht ins Gewicht , meinte Herr Mühlemann, Spitaldirektor von Uster, anlässlich einer Delegiertenversammlung des Zweckverbandes. Die geplanten Einsparungen von 100 Millionen sollen woanders erzielt werden. Aus den jährlichen Statistiken ist jedoch keine Bettenknappheit herauszulesen. Die Bettenbelegung liegt unter 75% über das Jahr (Gesundheitsversorgungsbericht 2019, Seite 50).

Erstaunlich jedoch, dass in der Vergangenheit an den Delegiertenversammlungen immer wieder betont wurde, dass das Spital absolut vollbesetzt sei, die Grippe wüte gerade und so. Seltsam auch, dass noch nie eine Delegierte bzw. ein Delegierter auf diesen Widerspruch aufmerksam machte, obwohl diese Zahlen öffentlich zugänglich sind.

Die Spitalleitung redet eine siechende, ältere Bevölkerung herbei, welche massiv Spitalkapazitäten beanspruchen würde. Tatsache ist, dass der Grossteil der heutigen Senioren bei guter Gesundheit länger lebt. Möglicherweise braucht es einige zusätzliche, künstliche Hüftprothesen. Mit den heutigen minimal invasiven Operationsmethoden bleibt ein Spitalaufenthalt relativ kurz. Auch gilt: ambulant vor stationär wo möglich. Dies ist ebenfalls bei der Reha der neue Trend.

Diese Botschaft scheint bei den altgedienten Spitalfossilien nicht angekommen zu sein. Weiterhin soll beim Bauen geklotzt werden, was das Zeug hält. Wenn es um ein Spital geht, dann scheint bei den meisten Politikern jegliches kritische und selbständige Denken abhanden zu kommen. Die Journalisten kritisieren lieber im Nachhinein, als dass sie analysieren im Vorhinein. Die Zeichen an der Wand sind nicht zu übersehen. Aber niemand liest sie.

Die Gewinner dieser Geschichte sind alle, die sich am Bau ein goldenes Händchen verdienen. Die Presse darf sich im zukünftigen Schadensfall selbstverständlich wieder empören. Die Politiker geben sich mit einem Apéro zufrieden.

Bezahlen tut es der Steuerpflichtige. Die Krankenkassenprämien werden weiterhin steigen. Einmal mehr wird zu Lasten der nachkommenden Generation überkonsumiert.

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Cronies herhören, so wird es gemacht

Zu  Beginn des neuen Jahrtausends zeichnet sich eine neue Technologie in der bildgebenden Medizin ab. Der Kanton gibt jedoch den Spitälern keinen Leistungsauftrag dafür. Für die Spitalverantwortlichen und die praktizierenden Ärzte ist jedoch klar, dass diese Technologie mit grosser Wahrscheinlichkeit eine gute Zukunft haben wird.

Warum diese attraktive, neue Technologie nicht selber anbieten und dazu eine AG gründen, die MDZ Uster AG zum Beispiel? Das Spital verfügt über genügend Patienten, sprich Kunden, um diese Geräte einzusetzen und auch auszulasten. Ärzte werden als Aktionäre eingeladen. Diese können ihren Patienten einen MRI Untersuch in der Wohngegend anbieten und verdienen dabei noch etwas. Gemeinden werden eingeladen und Private beteiligen sich ebenfalls daran. Falls die Sache so läuft wie geplant, dann werden die Gründer der AG viele Freunde haben.

Die Investition hat sich gelohnt. 21 Prozent Dividende lässt sich sehen. Radiologische Leistungen werden im Tarmed sehr gut vergütet. Schön auch, dass die MDZ Uster AG gemeinützig ist. Da fallen keine Steuern an. Möglicherweise steht nun eine Änderung der Struktur des Spital Uster an. Der Spitaldirektor, gleichzeitig Geschäftsführer der MDZ AG, geht in Rente. Könnte das Manna in Zukunft womöglich zäher fliessen? Genügt diese Struktur den heutigen Regeln guter Geschäftsführung?

Die Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich hat hat ihre Meinung vor einiger Zeit geändert und den Erwerb und Betrieb  von MRI-Geräten durch Spitäler erlaubt und den entsprechenden Leistungsauftrag erteilt. Wäre dannzumal nicht ein guter Verkaufszeitpunkt der MDZ Uster AG an das Spital gewesen. Was ist heute zu tun? Natürlich verkaufen!

Fassen wir zusammen: Der Spitaldirektor stellt Platz für ein MRI der MDZ Uster AG in seinem Spital zur Verfügung. Gleichzeitig ist er Geschäftsführer der MDZ Uster AG. Die nötigen Patienten kann er sich selber gleich liefern und sich und seinen Freunden eine gute Dividende ausschütten. 

Dieses Spiel geht jetzt langsam dem Ende entgegen und man möchte seine Beteiligung an der MDZ Uster AG versilbern. Der Geschäftsführer der MDZ Uster AG fragt den Spitaldirektor um einen Übernahmepreis an. Das ist unkompliziert, weil es sich um ein und dieselbe Person handelt. Dabei seien auch der Wert des Unternehmens und der Businesspläne mit eingeflossen, meldet der AvU. Ja, will denn nicht das Spital selber dieses Geschäft betreiben? Hat es nicht darum das MRI Gerät gekauft wie an der letzten DV des Zweckverbandes bestimmt wurde? Worin besteht die Aufgabe der MDZ Uster AG im Spital Uster? Wieso bezahlt das Spital Uster mehr als den Substanzwert der Aktie? Braucht das Spital die MDZ Uster AG, um ihren Patienten die neuste bildgebende Technologie anzubieten?  Der gebotene Preis pro Aktie ist jedoch durch die RPK geprüft, sagt die Spitalleitung und durch die PwC auch. Ah, bei der RPK wurde es etwas spät. Einen Tag vor der DV merkte man, dass dieses Geschäft ihr besser vorzulegen sei. Eh sorry, tschuldigung…, man kennt sich ja gut. Glaub mir! Und gut ist. Das haben wir auch schon bei der Postauto AG gesehen.

Die Delegierten des Zweckverbandes des Spital Uster kaufen mit der MDZ Uster AG die Katz‘ im Sack. Viele scheinen ökonomische Analphabeten zu sein, bemühen sich aber redlich. Schön für die Spitalleitung solche Analphabeten im Aufsichtsorgan zu wissen. Das erspart Erklärungen. Den Delegierten wird weder eine Erfolgsrechnung noch eine Bilanz der MDZ Uster AG zur Ansicht vorgelegt. Ist ja auch eine AG und somit privat. Was wollt ihr? Ihr seid ja sowieso zu dumm, dies zu verstehen. Die Augen werden gerollt, wenn entsprechende Fragen gestellt werden. Da ist man lieber ruhig als Delegierte. Welcher verantwortungsbewusste Verwaltungsrat winkt unbesehen eine Übernahme einer Firma durch, ohne über deren genauen finanziellen Verhältnisse im Bild zu sein und deren Rolle in der Firma zu verstehen? Normalerweise keiner. In Uster läuft das anders. 

Die Kommunen erhalten den Mehrwert der Aktie über dem Substanzwert. Das Spital bezahlt ihn. Für den Steuerzahler, welcher finanziell für das Spital gerade steht, ist netto ausser Spesen nichts gewesen. Für den Einzelaktionär regnet es hingegen ganz schön Geld. Gut kann man seinen Freunden und sich selber ein schönes Weihnachtsgeschenk machen.

Cronies in Uster bereichert euch. Danke. Ist geschehen.

Bildquelle: https://design.udk-berlin.de/designprojekte/selbstbedienung/

Die Fusion ist eine Farce – Die Spital Uster AG ist das Ziel

Die angeblich beabsichtigte Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon ist eine Farce. Weshalb sollten die Trägergemeinden des finanziell gut aufgestellten Spitals Wetzikon das Spital Uster retten und im Gegenzug ihre 24-Stunden-Notfallstation verlieren? Die letzten beiden Delegiertenversammlungen des Spitals Uster machten klar, worum es eigentlich geht: die Umwandlung des Zweckverbands in eine Spital Uster AG, diesmal durch die Hintertür.

Eine Million Franken haben die Vorarbeiten für die beabsichtigte Fusion der Spitäler Wetzikon und Uster bereits verschlungen. Die Kosten teilten sich die beiden Spitäler je zur Hälfte. Ein Teil dieser Gelder ist in rechtliche Abklärungen geflossen. Resultat: der Gemeinde-Zweckverband Spital Uster kann mit der GZO Spital Wetzikon AG direkt fusionieren. Das mag zwar erstaunen. Das Fusionsgesetz sieht in den Artikeln 99ff. aber ausdrücklich vor, dass „Institute des öffentlichen Rechts“ mit Kapitalgesellschaften fusionieren können.

Das ist eine gute Nachricht, denn der Zweckverband Spital Uster muss nicht zuerst aufgelöst und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Dies ermöglicht den Stimmbürgern eine eindeutige Willensäusserung. Ihnen kann für den Urnengang, vermutlich Anfang 2020, nämlich eine einzige Frage gestellt werden: «Befürworten Sie die Fusion des Zweckverbands Spital Uster mit der GZO Spital Wetzikon AG zur „Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland AG“?» Ja oder Nein?

Stimmen alle Zweckverbandsgemeinden und eine Mehrzahl von Aktionärsgemeinden zu, welche zusammen mindestens zwei Drittel des Aktienkapitals der GZO vertreten, kommt die Fusion zustande.

Stellen sich aber zum Beispiel zwei grosse Trägergemeinden der GZO gegen die Fusion (z.B. Wetzikon und Hinwil), wird das erforderliche Zweidrittelsquorum nicht erreicht. Damit würde alles beim alten bleiben, selbst wenn alle Trägergemeinden des Spitals Uster der Fusion zugestimmt hätten. Insbesondere der Zweckverband Spital Uster würde bestehen bleiben.

Mal schnell ein bisschen Recht machen

Diese Vorstellung behagt den Verantwortlichen des Spitals Uster ganz und gar nicht. Wenn die Fusion scheitert – und alles ist darauf angelegt, dass sie an der fehlenden Unterstützung der GZO-Trägergemeinden scheitert – dann soll für das Spital Uster wenigstens die lang ersehnte Spital-AG rausspringen. Die Abstimmung zum Spital Affoltern hat gezeigt, dass es gelingt, den Souverän zur wenig geliebten Spital-AG zu nötigen, wenn man ihm nur noch die Wahl zwischen Pest und Cholera lässt.

An den letzten beiden Delegiertenversammlungen des Spitals Uster wurden deshalb fintenreich die Grundlagen geschaffen, um die gewünschte Spital Uster AG doch noch in trockene Tücher zu bringen. Unverholen wurde gesagt, dass man anstrebe, dem Souverän „nach Möglichkeit nur eine Frage zu stellen“, diese aber so mit der AG zu verknüpfen, dass auch bei einem Scheitern der Spitalfusion die Spital Uster AG gewissermassen als Vorbereitungshandlung „übrig“ bleibe.

Wie es dazu gekommen ist

Weil es sich beim GZO Spital Wetzikon um eine Aktiengesellschaft und beim Spital Uster um einen Gemeinde-Zweckverband handelt, ist die geplante Fusion aus rechtlicher Sicht eine nicht ganz alltägliche Angelegenheit. Die nötigen Abklärungen wurden mutmasslich von der Kanzlei von der Crone getätigt. Der Direktor des Spitals Uster, Andreas Mühlemann, wollte die Mandatsvergabe an die renommierte Zürcher Anwaltskanzlei auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren.

An einer ausserordentlichen Versammlung des Zweckverbands Spital Uster (ZSU) vom 6. März 2019 wurden die von den Anwälten vorbereiteten Fusionsdokumente den Delegierten präsentiert. Darunter auch das Herzstück, der sogenannte „Interkommunale Vertrag“ (IKV). Unter dem Titel „Präambel“ enthält es folgende Vereinbarungen:

Die Gemeinden vereinbaren Folgendes:

1. Absorptionsfusion zwischen ZSU und GZO zur Gesellschaft

1.1 Die Gemeinden beschliessen die Fusion des ZSU und der GZO zur Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland AG als gemeinnützige Aktiengesellschaft im Verfahren gemäss Art. 99 ff. des Fusionsgesetzes vom 3. Oktober 2003 (FusG, SR 221.301). Dazu wird die GZO im Rahmen einer Absorptionsfusion mittels Universalsukzession sämtliche Aktiven und Passiven des ZSU übernehmen. Bei der GZO wird eine entsprechende Kapitalerhöhung durchgeführt. Die bisherigen Aktionärinnen der GZO behalten ihre Aktien. Die be der Kapitalerhöhung neu ausgegebenen Aktien werden den bisherigen Zweckverbandsgemeinden zugeteilt. Nach der Fusion wird die GZO in «Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberalnd AG» umfirmiert und werden die notwendigen organisatorischen Anpassungen vorgenommen.

1.2 Die Fusion wird voraussichtlich per 1. Januar 2021 vollzogen. Mit der Fusion wird der ZSU aufgelöst.

Der Delegierte der Gemeinde Fehraltorf wies im Rahmen der Diskussion darauf hin, dass aus den Dokumenten hervor gehe, dass der Zweckverband mit der AG fusioniert werde: „Geht das? Müssen nicht zuerst der Zweckverband aufgelöst, in eine AG umgewandelt und dann die beiden AGs fusioniert werden?“ Die Antwort von Spitaldirektor Mühlemann: „Doch das ist so. Zuerst muss der Zweckverband in eine AG umgewandelt werden, dann werden die AGs fusioniert. Wenn das nicht so steht, müssen wir über die Bücher.“

Da staunt der Laie: zuerst werden Unsummen für die Vorbereitung eines nicht ganz einfachen Geschäfts ausgegeben und dann soll das von Experten ausgearbeitete, zentrale Dokument der ganzen Übung in einem Kernpunkt völlig daneben liegen?

Ein Zweckverband kann mit einer AG fusionieren

Ein Blick ins Fusionsgesetz zeigt schnell, dass „Institute des öffentlichen Rechts“, zu denen ein Gemeinde-Zweckverband gehört, mit Kapitalgesellschaften (also AGs) fusionieren können. Der IKV referenziert die massgeblichen Art. 99 ff. ja gleich selber. Alles andere wäre ein Bankrotterklärung der beauftragten Anwaltskanzlei gewesen.

Man hätte nun annehmen können, dass sich das Missverständnis in Vorbereitung auf die nächste Delegiertenversammlung vom 15. Mai 2019 aufklären würde. Doch weit gefehlt: die Spitalleitung nahm den Ball dankbar auf strickte die Legende weiter.

Ein unnötiger Wurmfortsatz …

Für die nächste Delegiertenversammlung vom 15. Mai 2019 erstellte die Verbandsführung nämlich eine Synopsis der von den Gemeinden eingebrachten Änderungsvorschläge zum IKV. Und zur Ziffer 1.1 (Absorptionsfusion) fungierte in dieser doch tatsächlich die Anregung des Delegierten aus Fehraltorf. Demnach sollte der Zweckverband „allenfalls vorgängig“ in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden:

Dies ist deshalb erstaunlich, weil wie oben gezeigt, die Fusion eines Zweckverbands mit einer Aktiengesellschaft rechtlich möglich ist. Der „Korrekturvorschlag“ war also völlig unnötig.

… entwickelt sich zum gefährlichen Brandherd

An der Delegiertenversammlung vom 15. Mai 2019 wurde aus dem rechtlich unnötigen Einschub, der „allenfalls“ vorgängigen Umwandlung des Zweckverbands in eine AG, dann vollends ein Freipass für die Spital Uster AG. Es wurde nämlich nicht der ganze unnötige Einschub gestrichen, sondern lediglich das Wörtchen „allenfalls“. Das Protokoll zur Debatte belegt, wie es so weit kommen konnte:

Es ist nachvollziehbar, dass die Delegierten sich am Wörtchen „allenfalls“ in einer Rechtsnorm störten. Denn sie gingen ja fälschlicherweise immer noch davon aus, dass ein Zweckverband nicht direkt mit einer AG fusionieren könne. Aufschlussreich ist die Aussage von Spitaldirektor Mühlemann, wonach das Wörtchen „allenfalls“ eine Empfehlung des Juristen gewesen sei. Kennt man die Fakten, ahnt man, weshalb: der Jurist wird dem Spitaldirektor wohl auch gesagt haben, dass eine vorgängige Umwandlung in eine AG nicht zwingend sei. Und wenn der Einschub schon gemacht werde, dann mit dem Vorbehalt „allenfalls“.

All dies wurde den Delegierten aber nicht mitgeteilt und sie wurden im Glauben belassen, dass eine Spital Uster AG aus formellen Gründen nötig sei. Was im Endeffekt dazu führte, dass ausgerechnet jene Delegierten, welche einer Spital-AG kritisch gegenüber stehen, im Bemühen darum, klare Rechtsgrundlagen zu schaffen, letztendlich dazu beitrugen, dass im Vertragsentwurf jetzt steht, dass der Zweckverband vorgängig zwingend in eine AG umgewandelt wird.

Totales Chaos

Ganz nebenbei haben die Delegierten beim Versuch, ad hoc an den Rechtsgrundlagen rumzuwerkeln, ein heilloses Durcheinander veranstaltet. So figuriert Ziffer 1.2 nach wie vor im Entwurf, wo es heisst, dass der ZSU mit der Fusion aufgelöst werde. Wird der ZSU aber vorher zwingend in eine AG umgewandelt, gibt es keinen ZSU mehr. Überhaupt müsste der Begriff ZSU aus dem ganzen IKV eliminiert werden und durch „Spital Uster AG“ ersetzt werden. Immerhin, die Angst vor einer kritischen Stellungnahme des Kantonalen Gemeindeamts, welche die Vertragsdokumente einer Vorprüfung unterzieht, blieb nicht unerwähnt. Wir sind gespannt, ob die Delegierten des Spitals Uster an der kommenden, ausserordentlichen Versammlung vom 19. Juni 2019 den „Interkommunalen Vertrag“ in der vorliegenden Form einfach so durchwinken.

Der Güsel hat’s gut

Denn die Politiker sorgen sich um ihn. So haben die Delegierten des Kehrichtzweckverbands KEZO Hinwil eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft unlängst „klar abgelehnt“. Die Führung einer Kehrichtverbrennungsanlage sei Teil des Service Public. Ganz anders verhält es sich offenbar mit dem Spital Uster: es soll nach einhelliger Auffassung der Spital-Delegierten in eine AG umgewandelt werden. Schon wieder.

Erst vor vier Jahren wurde die Umwandlung des Zweckverbands Spital Uster in eine Aktiengesellschaft von der Stimmbevölkerung an der Urne verworfen, unter anderem von der Standortgemeinde Uster. Jetzt kommt die AG schon wieder aufs Tapet. Diesmal getarnt als angebliche Notwendigkeit für eine Fusion mit dem Spital Wetzikon. Die plumpe Begründung im Wortlaut des Gemeinderats Pfäffikon:

«Mit der Fusion ändert auch die Rechtsform beim Spital Uster. Der Zweckverband wird in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft umgewandelt. Alle anderen Rechtsformen wurden geprüft. Vor allem weil der Spital Wetzikon bereits in eine AG umgewandelt ist, überwiegen bei anderen Varianten die Nachteile und der Spital Wetzikon ist kaum bereit, seine Rechtsform zu verändern.»

Die Spital-AG als Heilsbringerin. Wo doch das am besten aufgestellte öffentliche Spital im Kanton ein Zweckverband ist? Ganz abgesehen davon, dass es so etwas wie eine „gemeinnützige Aktiengesellschaft“ im Obligationenrecht gar nicht gibt. Das Etikett „gemeinnützig“ wird lediglich benötigt, um weiterhin steuerbefreit zu bleiben. Dass das Unterfangen „Spital-AG“ nicht einfach sein wird, ist den Verantwortlichen allerdings klar:

«Es wird einer umfassenden Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit bei der Bevölkerung bedürfen, um die nach wie vor herrschenden Privatisierungsängste zu widerlegen. Der Spital Uster ist sich dieser Problematik bewusst.»

Im Gegensatz zur unaufgeklärten und ängstlichen Bevölkerung scheinen die Delegierten des Ustermer Zweckverbands keine Bedenken gegenüber einer Spital-AG zu haben. Ihr Verdikt an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 6. März 2019 fiel jedenfalls deutlich aus:

«Beschluss: Die Delegiertenversammlung stimmt folgenden Anträgen des Verwaltungsrates mit 22 JA-Stimmen und einer Enthaltung zu:
– Fusions-Projekt mit dem GZO weiter vorantreiben
Umwandlung der Rechtsform in eine AG vorbereiten.»

Es geht ja auch lediglich um unsere – auch langfristig bezahlbare –Gesundheitsversorgung. Soll hingegen ein Kehrichtentsorgungs-Zweckverband – die KEZO – in eine AG umgewandelt werden, zeigt sich die Gemeinde-Politik plötzlich (und zu Recht) besorgt:

«Im Zuge des Revisionsverfahrens wurde die Überführung des Zweckverbands in eine Aktiengesellschaft vorgeschlagen. Der Verwaltungsrat, die Rechnungsprüfungskommission und die Delegiertenversammlung haben dieses Anliegen klar abgelehnt. Die Führung einer Kehrichtverwertungsanlage (KVA) ist eine hoheitliche Tätigkeit und ein Teil des Service Public. Die Vielzahl bundesrechtlicher und kantonaler Vorgaben und Vorschriften schliessen ein freies unternehmerisches Handeln praktisch aus. Eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft würde wirtschaftlich keine Vorteile erbringen. Im Gegenteil würde eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft die heutige Stellung der Gemeinden und die demokratische Verankerung unnötig schwächen

https://www.uster.ch/_docn/2112178/W10.pdf

Dem Güsel scheint man besser Sorge zu tragen als dem kranken Bürger. Wir finden das eklig.

Ist die NZZ auf dem rechten Auge blind?

Am 4. April 2019 hat die NZZ den folgenden Leserbrief zur Publikation erhalten (erschienen ist er nie):

Der Wechsel zu einem wettbewerbsorientierten Gesundheitswesen sei kein Fehler gewesen, argumentiert Jan Hudec in der NZZ vom 3. April 2019. Darüber kann man geteilter Meinung sein. Für eine Debatte müssen aber alle Fakten auf den Tisch. Diesbezüglich staunt man über den Mut des Autors zur Lücke. Angefangen beim Triemli, welchem die Stadt ein prunkvolles Bettenhaus hingestellt habe. Die Stadt? Zitat aus der NZZ vom 7. November 2007 zum 290 Mio. Fr. Kredit: „Die Vorlage ist politisch nicht umstritten, auch die NZZ empfiehlt ein Ja.“ Die NZZ hat vor 12 Jahren offenbar ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Und sie macht sie auch heute nicht. So wird behauptet, die geplante Fusion der Spitäler Wetzikon und Uster würde die beiden Häuser effizienter machen. Unerwähnt bleibt, dass beide Spitäler an ihren geplanten Bauvorhaben festhalten: Kostenpunkt 600 Millionen Franken für insgesamt 300 geplante Akutspitalbetten. Dabei musste das Spital Uster 2017 operativ rote Zahlen schreiben, nicht nur das im Artikel erwähnte Triemli. Auch die Darstellung der Fallkosten ist Rosinenpickerei: der Artikel legt den Fokus ausschliesslich auf die Schlusslichter Waid und Triemli, deren durchschnittliche Fallschwere mit einem CMI von 1.07 in beiden Spitälern zudem relativ hoch liegt. Die nächsten klassischen Regionalspitäler am (teuren) Ende der Fallkostenliste sind dann aber bereits die Spitäler Männedorf (Aktiengesellschaft), Affoltern (Zweckverband) und Uster (Zweckverband). Am günstigsten sind die Behandlungskosten hingegen am Spital Limmattal (Zweckverband). Es besteht also weder eine Korrelation, geschweige denn eine Kausalität, zwischen der Rechtsform eines Spitals und seiner Wirtschaftlichkeit. Für ein vollständiges Bild müsste die Leserschaft auch darüber aufgeklärt werden, dass in der GZO Spital Wetzikon AG eine ausgeprägte Bonuskultur herrscht. Und sich das Spital um die Submissionspflicht seines Bauvorhabens scherte. Der kürzlich erfolgte Leitentscheid des Bundesgerichts blieb in der NZZ bislang unerwähnt. Warum wird über die Spitäler Wetzikon und Uster der Mantel des Schweigens gelegt? Und die Leistung des Zweckverbands Spital Limmattal mit keinem Wort gewürdigt? Hängt das am Ende damit zusammen, dass die beiden Zürcher Oberländer Häuser unter FDP-Führung stehen, während das „Limmi“ unter SP-Leitung steht? Ist die NZZ auf dem rechten Auge blind?

Thomas Werschlein, Uster


Abstimmung vom 27. November

Aufgrund hängiger Rechtsverfahren ist es uns nicht möglich, zur anstehenden „Volksabstimmung vom 27. November 2016 in den Gemeinden des Zweckverbandes Spital Uster über den Um- und Erweiterungsbau des Spitals Uster – Genehmigung einer einmaligen Ausgabe von 349 Millionen Franken für den Um- und Erweiterungsbau des Spitals Uster sowie die Ausrüstung der Neubauteile“ (offizieller Titel) Stellung zu nehmen.

Wir danken fürs Verständnis.

Dankeschön

Der Gestaltungsplan „Spital“ wurde heute von der Ustermer Stimmbevölkerung erwartungsgemäss deutlich angenommen. Angeblich ging es ja lediglich um eine Spezialbauordnung für das Spitalareal … Der Gestaltungsplan passierte schon den Gemeinderat ohne Gegenstimme, alle Fraktionen haben sich vor der Abstimmung dafür ausgesprochen und der Sukkurs aus Politik, Wirtschaft und den Chefärzten war allumfassend.

„Alleine gegen alle“ einen Nein-Stimmenanteil von 19.39% zu erzielen werten wir deshalb als Achtungserfolg. Über 20 Prozent Nein-Stimmen wären eine kleine Sensation gewesen.

Ein grosses Dankeschön all jenen, welche unsere Bemühungen für eine langfristig finanzierbare und vernünftige Akutspital-Versorgung in Uster heute an der Urne unterstützt haben.

 

Was ich nicht weiss, …

Die Jahresrechnung 2015 des Spitals Uster wurde in den Medien wie folgt kommuniziert (hier als Beispiel die Meldung im „Anzeiger von Uster“ vom 12. Mai 2016):

avu_2016-05-12

Alles bestens also: mehr Patienten, ein Spital an der Kapazitätsgrenze und ein Gewinn von 3.1 Millionen Franken. Wirklich?

In Tat und Wahrheit ist weder die Rechnung noch die Auslastung rosig:

avu_2016-05-21

Man möge den Geschäftsbericht des Spitals Uster (inkl. Zahlenbeilage) – nur schon formal – mit jenem des Spitals Limmattal (ebenfalls ein Zweckverband) vergleichen (insbesondere die kommentierte Jahresrechnung ab Seite 31). Es ist offensichtlich, dass man in Uster ein Maximum an Intrasparenz anstrebt. Die im Leserbrief oben erwähnte Eliminierung wichtiger Kennzahlen spricht Bände. Aber auch der Rückgang des Eigenkapitals um 5.5 Millionen Franken bleibt völlig unkommentiert. Ganz im Gegenteil, der Spitalpräsident verkündet in der Einleitung vieldeutig, dass 3,1 Millionen Franken den Reserven zur „Stärkung des Eigenkapitals“ zugeführt werden könnten.

Totales Organversagen

Eine EBITDA-Marge von 8% wäre per se keine Katastrophe, ebenso wenig wie der EK-Rückgang (bedingt durch den Austritt von Gemeinden aus dem Zweckverband). Dass die Umsatzrendite in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken ist, wäre aber sehr wohl der Rede wert – erst recht im Angesicht eines riesigen Investitionsprojekts. Dasselbe gilt für die Auslastungszahlen: diese einfach nicht mehr zu publizieren, weil sie politisch gerade nicht opportun sind, grenzt an einen Skandal. Noch erstaunlicher als die Verschleierungstaktik ist der Umstand, dass sich offenbar weder die Politiker in den Trägergemeinden noch die Zweckverbandsdelegierten daran stören, auf gerade einmal zwei Seiten eine völlig nichtssagende Jahresrechnung vorgelegt zu bekommen. Totales Organversagen gewissermassen.

Der „Konter“ der Spitalleitung

Gestern nun haben die Chefärzte, allesamt Mitglieder der Spitalleitung, in einem Leserbrief gekontert – ohne auch nur im geringsten auf die konkreten Zahlen einzugehen. Selbstredend möchten Ärztinnen und Ärzte ein möglichst grosses, bedeutendes Spital. Darin unterscheiden sie sich nicht vom Busfahrer, der auch einen möglichst grossen Bus chauffieren möchte – am liebsten einen Doppelstöcker! Die Krux dabei: die „Besteller“ sind nicht die „Bezahler“. Letztere sind nämlich wir Steuer- und Prämienzahler.

avu_2016-05-28