Bundesgericht hebt Gestaltungsplan „SPITAL Uster“ auf

Das Bundesgericht gibt den Beschwerdeführern in seinem gestern verschickten Urteil auf der ganzen Linie recht.

Mit Urteil vom 22. März 2022 hat das Bundesgericht bestätigt, was die Spitalnachbarn seit sieben Jahren ins Feld führen – eine umfassende Interessenabwägung, wie sie der Gesetzgeber für einen Gestaltungsplan vorschreibt, hat nie stattgefunden. Folgerichtig hebt das Bundesgericht den öffentlichen Gestaltungsplan „Spital Uster“ vom 11. September 2015 auf. Damit fällt auch die Baubewilligung für das Projekt „Vrenelisgärtli“ dahin.

Hier das Urteil im Wortlaut:

https://uster-akut.ch/wp-content/uploads/2022/05/2022_04_12_Urteil_BGE_Planungsrekurs.pdf

Jetzt auch auf der Website des Bundesgerichts publiziert: 1C_328/2020