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Bundesgericht hebt Gestaltungsplan „SPITAL Uster“ auf

Das Bundesgericht gibt den Beschwerdeführenden in seinem gestern verschickten Urteil auf der ganzen Linie recht.

Mit Urteil vom 22. März 2022 hat das Bundesgericht bestätigt, was die Spitalnachbarn seit sieben Jahren ins Feld führen – eine umfassende Interessenabwägung, wie sie der Gesetzgeber für einen Gestaltungsplan vorschreibt, hat nie stattgefunden. Folgerichtig hebt das Bundesgericht den öffentlichen Gestaltungsplan „Spital Uster“ vom 11. September 2015 auf. Damit fällt auch die Baubewilligung für das Projekt „Vrenelisgärtli“ dahin.

Hier das Urteil im Wortlaut:

https://uster-akut.ch/wp-content/uploads/2022/05/2022_04_12_Urteil_BGE_Planungsrekurs.pdf

Jetzt auch auf der Website des Bundesgerichts publiziert: 1C_328/2020

Dankeschön

Der Gestaltungsplan „Spital“ wurde heute von der Ustermer Stimmbevölkerung erwartungsgemäss deutlich angenommen. Angeblich ging es ja lediglich um eine Spezialbauordnung für das Spitalareal … Der Gestaltungsplan passierte schon den Gemeinderat ohne Gegenstimme, alle Fraktionen haben sich vor der Abstimmung dafür ausgesprochen und der Sukkurs aus Politik, Wirtschaft und den Chefärzten war allumfassend.

„Alleine gegen alle“ einen Nein-Stimmenanteil von 19.39% zu erzielen werten wir deshalb als Achtungserfolg. Über 20 Prozent Nein-Stimmen wären eine kleine Sensation gewesen.

Ein grosses Dankeschön all jenen, welche unsere Bemühungen für eine langfristig finanzierbare und vernünftige Akutspital-Versorgung in Uster heute an der Urne unterstützt haben.

 

Das Zentralkomitee lässt verlauten

Das Zentralkomitee lässt über seine amtliche Nachrichtenagentur in der heutigen Volksausgabe Folgendes vermelden:

AvU_2016-05-04_preview

In der Online-Ausgabe wurde gar dreist zwischengetitelt:
«Gegner waren da – sagten aber nichts»

Wir entgegnen:
«Journalist wusste warum – schrieb aber nichts»

Für die demokratisch gesinnteren Leserinnen und Leser der Vollständigkeit halber hier der Mailverkehr, wie er sich im Vorfeld der Veranstaltung zwischen dem Journalisten und uster-akut.ch ergeben hat:

Von: Zürcher Oberland Medien AG <xxxx@zol.ch>
Betreff: Anfrage
Datum: 3. Mai 2016 um 11:26:22 MESZ
An: […]

[…]
Heute Abend findet eine Infoveranstaltung des Komitees Pro Spital Uster zum Gestaltungsplan für den Spitalausbau statt. Werden die Vertreter von uster-akut auch zugegen sein? Planen Sie ebenfalls eine Information an die Stimmbevölkerung oder wie macht das uster-akut auf ihre Sicht der Dinge aufmerksam? Gibt es seitens von uster-akut einen Abstimmungskampf oder versucht man, auf dem Rechtsweg die Festsetzung des Gestaltungsplans zu verhindern?

Vielen Dank für eine Antwort.
[…]

Unsere Antwort lautete wie folgt:

Von: […]
Betreff: Aw: Anfrage
Datum: 3. Mai 2016 um 15:46:09 MESZ
An: Zürcher Oberland Medien AG <xxxx@zol.ch>

[…]
Besten Dank für Ihre Anfrage.

Ich werde heute Abend an der Informationsveranstaltung sicher als Zaungast zugegen sein. Es ist noch offen, ob sich uster-akut in die Abstimmung einmischt. Einen eigentlichen Abstimmungskampf zu lancieren übersteigt die personellen und finanziellen Mittel unserer Gruppierung. Ohne unsere Gegenrede gäbe es ja gar keinen Abstimmungskampf, die politischen Fraktionen in Uster sind sich einig. Insofern stellt sich die Frage, weshalb wir die Politik von ihrer Verantwortung entbinden sollten. Unserer Ansicht nach wäre eine Verschiebung des Geschäfts um rund 6 Monate die richtige Antwort gewesen. Bis dann liegt wohl ein erstes Urteil zur Frage vor, ob der Spitalzweckverband in Uster eine Rehaklinik bauen darf. Darf er das nicht, provoziert man mit der Festschreibung eines Gestaltungsplans, welcher dem Rehaklinik-Projekt „Vrenelisgärtli“ auf den Leib geschneidert ist, einen Scherbenhaufen. Der Ausbau des Akutspitals wäre dann für mindestens 5 Jahre blockiert.

Es gäbe viele und gute Gründe, um den Gestaltungsplan rechtlich anzufechten. Der Entscheid, ob dies auch gemacht wird, ist aber noch nicht gefallen.

Ich hoffe, ihre Fragen damit beantwortet zu haben?
[…]

Man lässt den Zweckverbandspräsidenten Reinhard Giger aus dem Off verlauten, eine «Gruppe Anwohner mache das Spital kaputt», rückt unsere obige Stellungnahme aber nicht einmal ansatzweise ins Blatt? Da bleibt von der Vierten Gewalt nur noch die Gewalt übrig.

Eine grosse Familie

Nett auch, dass der Berichterstatter die Vertreter von uster-akut im Publikum ausfindig machte und in seinem Artikel erwähnt. Dass der Rest der 50 (und nicht 80) Veranstaltungsbesucher aus lauter Funktionären bestand, scheint ihm hingegen nicht aufgefallen zu sein. Alle waren sie da: der Stadtpräsident, die Gesundheitsvorsteherin, der Spitaldirektor, der Stadtschreiber, der Gemeinderatspräsident, Spital-Verwaltungsräte, Zweckverbandsdelegierte, Kadermitarbeitende des Spitals,  zahlreiche der namentlich bekannten Komitee-Mitglieder, und, und, und … Fakt ist: an dieser Veranstaltung war «die Bevölkerung» von Uster nicht anwesend. Deshalb stellte auch niemand eine Frage. Man war unter sich.

Ein (kleiner) Lichtblick

Immerhin: lobend zu erwähnen ist das Referat von Chefarzt Gian A. Melcher. Er blieb bei den Fakten und hat aufgezeigt, dass die Situation im Notfall und im Operationstrakt beengt und nicht mehr zeitgemäss ist. Er hat sich nicht verstiegen, zu behaupten, das Spital Uster habe zu wenig Betten. Im Artikel wird suggeriert, dass Patienten aufgrund von Bettenknappheit in den Gängen untergebracht werden müssten. In Tat und Wahrheit hat Melcher illustriert, dass die Notfallstation zu klein ist, so dass Patienten, welche auf die Bettenstation kommen, im Gang «zwischengelagert» werden müssen. Ob die von ihm (als einzigem Redner) klar formulierte Wachstumstrategie sinnvoll ist, darf natürlich hinterfragt werden. Melcher hat aber aufgezeigt, auf welcher Ebene eine sachliche und vernünftige Diskussion über die Zukunft des Spitals Uster möglich wäre. Das Schlussvotum von Spitalpräsident Reinhard Giger im Artikel stimmt leider wenig zuversichtlich.

Einwendungen zum Gestaltungsplan «Spital Uster»

Vom 15. Mai 2015 an wurden die Akten zum öffentlichen Gestaltungsplan «Spital Uster» für 60 Tage öffentlich aufgelegt. «uster-akut» hat nach eingehendem Aktenstudium in der Folge  17 Einwendungen zum vorliegenden Projekt formuliert, begründet und mit zusätzlichen Unterlagen belegt.

Unsere eingereichten Einwendungen stehen hier zum Download zur Verfügung. Machen Sie sich selber ein Bild der Lage! Beilage 6 visualisiert den geplanten «Reha-Riegel» eindrücklich.

Voraussichtlich Anfang 2016 wird der Gestaltungsplan im Gemeinderat Uster behandelt. Das Parlament hat die Möglichkeit, den Gestaltungsplan abzuändern, zur Überarbeitung zurück zu weisen oder diesen dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Schliesslich besteht die Möglichkeit eines Volksreferendums –  eine Option, welche sich «uster-akut» vorbehält.