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Oooh Coronaa!

Das Spital Uster ein Corona-Opfer? Einerseits ja. Andererseits kann Corona auch die Rettung sein: nämlich für die Strippenzieher. Sie können jahrelange Verfehlungen so einfach einem Virus in die Schuhe schieben.

Bessere Geschäftszahlen können erzielt werden, indem die Prozesse vereinfacht werden. Mit weniger Personal und weniger Betten soll das Spital Uster wieder mehr Geld verdienen. So erzählte dies Verwaltungsratspräsident R. Giger dem Radio Top gegen Ende Juli. 

Auf Biegen und Brechen

Es ist davon auszugehen, dass die Belegschaft die Verhältnisse im Spital Uster seit langem sehr genau kennt und die vorhandene Infrastruktur optimal zu nützen weiss. Wie sollen jetzt Prozesse gestrafft werden? Entweder interessierte sich der abtretende Spitaldirektor Mühlemann in seinen letzten Jahren kaum um die operativen Belange des Spitals, liess alles schleifen und jetzt muss der Schaden wieder behoben werden. Oder es müssen auf Biegen und Brechen Kosten eingespart werden, damit die Fusion mit dem Spital Wetzikon wieder zum Thema gemacht werden kann? Die miserable operative Performance des Spitals Uster im 2019 würde eher auf Erstes schliessen lassen. Die Trennung des Spitals von Esther Bächli (Chefärztin Innere Medizin und Departementsleitung Medizinische Disziplinen) auf Zweites.  

Auf die gleiche Anzahl Patienten sollen weniger Betreuer kommen. Die Produktivität muss gesteigert werden. Ohne höhere Arbeitsbelastung der Mitarbeiter/innen kann dies wohl kaum erreicht werden. Dies wird nicht zu einer guten Stimmung beitragen. Der grosse Leidtragende ist der Patient. Dieser erhält weniger Service von nicht mehr voll motiviertem Pflegepersonal. Das Spital Uster wird von den Patienten tendenziell gemieden werden. Der Arbeitsmarkt für Spitalmitarbeiter ist gut und daher werden sie sich woanders anstellen lassen. 

Wozu brauchte es das „dringende Bettenprovisorium“?

Nachdem auf Uster Akut seit langem zu lesen ist, dass eine Bettenknappheit in den Spitälern ins Reich der Märchen gehört, musste dies jetzt auch die Leitung des Spital Uster zur Kenntnis nehmen. Betten sollen jetzt tendenziell abgebaut werden. Wofür brauchte es das Bettenprovisorium genau? Das wäre doch eine Frage, welche die Delegierten aufwerfen könnten. 

Dank Corona wurde die Abstimmung über die Spitalfusion der Spitäler Uster und Wetzikon verschoben. Ansonsten wäre das operative und finanzielle Debakel in der neuen Bilanz der gemeinsamen AG aufgegangen. Pech aber auch für die Spitalleitung!

Höhenklinik Wald bald Geschichte?

Es bleibt die Frage warum beim Spitalneubau so viele neue Betten geplant sind. Möglicherweise spielt das Debakel Mühlemann und Co. in die Hände. Wir vermuten, dass deren Ziel schon immer eine Reha mit angegliedertem Spital war. Jetzt gibt es ja den Beweis, dass sich das Spital nicht lohnt. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich wird darüber nachstudieren und seine Leistungsaufträge entsprechend vergeben. Um Arbeitsplätze in Uster zu halten muss die Reha her. Wald wird seine Arbeitsplätze verlieren, wie es schon immer geplant war.  Mit dem neuen Spitaldirektor in Uster hat man schon den neuen Leiter der Reha-Abteilung. Warum sonst nimmt man einen Job als CEO an, wenn klar ist, dass dieser Posten nach einer Fusion wieder umstritten sein wird?

Lahme Enten und Krötenschlucker

Die Ustemer Linke bleibt gelähmt wie eh und je. Für Beisshemmung sorgte zuerst der Umstand, dass die zuständige Stadträtin zur Lebenspartnerin von Spitaldirektor Mühlemann wurde. Jetzt wurde der schlafende RPK-Präsident des Spitalzweckverbands zum Kopräsidenten der SP Uster. Er hat all die Jahre nicht bemerkt, dass das Spital auf eine Wand zusteuert. Die Bürgerlichen werden die Kröte schlucken, weil sie auf Aufträge der Reha hoffen. Der Steuerzahler wird sich in Geiselhaft befinden, weil er für unternehmerische Spielereien des Staates geradestehen wird.

Es ist beispielsweise zu erinnern, dass Spitaldirektor Mühlemann in Personalunion mit dem Präsidenten des Stiftungsrates der Zürcher Rehazentren Mühlemann den Mietzins für das Rehazentrum im Spital Uster bestimmte. Es sei ein fairer Preis wurde an einer Delegiertenversammlung erklärt. Kein Delegierter liess sich jedoch aufzeigen, wie der Preis zustande gekommen ist und warum dieser fair sein soll. Wie hier entnommen werden kann, kommt das nicht immer gut. Wie schön, wenn in solchen Fällen andere beschuldigt werden können. Als Prelude zu den Berichten über das Debakel, beschwerte sich die Prawda (alias ZO/AvU) vom 14. August 2020 überraschenderweise über die Nachbarn des Spitals. Die Mächtigen hatten schon immer gute Beziehungen zur Presse, um von ihren Verfehlungen abzulenken. Und sonst hilft der Hinweis auf oooh Coronaa!

Bildquelle: Anastasia Gepp from Pixabay

Cronies herhören, so wird es gemacht

Zu  Beginn des neuen Jahrtausends zeichnet sich eine neue Technologie in der bildgebenden Medizin ab. Der Kanton gibt jedoch den Spitälern keinen Leistungsauftrag dafür. Für die Spitalverantwortlichen und die praktizierenden Ärzte ist jedoch klar, dass diese Technologie mit grosser Wahrscheinlichkeit eine gute Zukunft haben wird.

Warum diese attraktive, neue Technologie nicht selber anbieten und dazu eine AG gründen, die MDZ Uster AG zum Beispiel? Das Spital verfügt über genügend Patienten, sprich Kunden, um diese Geräte einzusetzen und auch auszulasten. Ärzte werden als Aktionäre eingeladen. Diese können ihren Patienten einen MRI Untersuch in der Wohngegend anbieten und verdienen dabei noch etwas. Gemeinden werden eingeladen und Private beteiligen sich ebenfalls daran. Falls die Sache so läuft wie geplant, dann werden die Gründer der AG viele Freunde haben.

Die Investition hat sich gelohnt. 21 Prozent Dividende lässt sich sehen. Radiologische Leistungen werden im Tarmed sehr gut vergütet. Schön auch, dass die MDZ Uster AG gemeinützig ist. Da fallen keine Steuern an. Möglicherweise steht nun eine Änderung der Struktur des Spital Uster an. Der Spitaldirektor, gleichzeitig Geschäftsführer der MDZ AG, geht in Rente. Könnte das Manna in Zukunft womöglich zäher fliessen? Genügt diese Struktur den heutigen Regeln guter Geschäftsführung?

Die Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich hat hat ihre Meinung vor einiger Zeit geändert und den Erwerb und Betrieb  von MRI-Geräten durch Spitäler erlaubt und den entsprechenden Leistungsauftrag erteilt. Wäre dannzumal nicht ein guter Verkaufszeitpunkt der MDZ Uster AG an das Spital gewesen. Was ist heute zu tun? Natürlich verkaufen!

Fassen wir zusammen: Der Spitaldirektor stellt Platz für ein MRI der MDZ Uster AG in seinem Spital zur Verfügung. Gleichzeitig ist er Geschäftsführer der MDZ Uster AG. Die nötigen Patienten kann er sich selber gleich liefern und sich und seinen Freunden eine gute Dividende ausschütten. 

Dieses Spiel geht jetzt langsam dem Ende entgegen und man möchte seine Beteiligung an der MDZ Uster AG versilbern. Der Geschäftsführer der MDZ Uster AG fragt den Spitaldirektor um einen Übernahmepreis an. Das ist unkompliziert, weil es sich um ein und dieselbe Person handelt. Dabei seien auch der Wert des Unternehmens und der Businesspläne mit eingeflossen, meldet der AvU. Ja, will denn nicht das Spital selber dieses Geschäft betreiben? Hat es nicht darum das MRI Gerät gekauft wie an der letzten DV des Zweckverbandes bestimmt wurde? Worin besteht die Aufgabe der MDZ Uster AG im Spital Uster? Wieso bezahlt das Spital Uster mehr als den Substanzwert der Aktie? Braucht das Spital die MDZ Uster AG, um ihren Patienten die neuste bildgebende Technologie anzubieten?  Der gebotene Preis pro Aktie ist jedoch durch die RPK geprüft, sagt die Spitalleitung und durch die PwC auch. Ah, bei der RPK wurde es etwas spät. Einen Tag vor der DV merkte man, dass dieses Geschäft ihr besser vorzulegen sei. Eh sorry, tschuldigung…, man kennt sich ja gut. Glaub mir! Und gut ist. Das haben wir auch schon bei der Postauto AG gesehen.

Die Delegierten des Zweckverbandes des Spital Uster kaufen mit der MDZ Uster AG die Katz‘ im Sack. Viele scheinen ökonomische Analphabeten zu sein, bemühen sich aber redlich. Schön für die Spitalleitung solche Analphabeten im Aufsichtsorgan zu wissen. Das erspart Erklärungen. Den Delegierten wird weder eine Erfolgsrechnung noch eine Bilanz der MDZ Uster AG zur Ansicht vorgelegt. Ist ja auch eine AG und somit privat. Was wollt ihr? Ihr seid ja sowieso zu dumm, dies zu verstehen. Die Augen werden gerollt, wenn entsprechende Fragen gestellt werden. Da ist man lieber ruhig als Delegierte. Welcher verantwortungsbewusste Verwaltungsrat winkt unbesehen eine Übernahme einer Firma durch, ohne über deren genauen finanziellen Verhältnisse im Bild zu sein und deren Rolle in der Firma zu verstehen? Normalerweise keiner. In Uster läuft das anders. 

Die Kommunen erhalten den Mehrwert der Aktie über dem Substanzwert. Das Spital bezahlt ihn. Für den Steuerzahler, welcher finanziell für das Spital gerade steht, ist netto ausser Spesen nichts gewesen. Für den Einzelaktionär regnet es hingegen ganz schön Geld. Gut kann man seinen Freunden und sich selber ein schönes Weihnachtsgeschenk machen.

Cronies in Uster bereichert euch. Danke. Ist geschehen.

Bildquelle: https://design.udk-berlin.de/designprojekte/selbstbedienung/

Noch ein letztes Mal beherzt zugreifen

Das Spital Uster ist finanziell nicht gesund. Das wurde in diesem Blog bereits mehrfach thematisiert (etwa hier und hier). Trotzdem werden die Trägergemeinden als Eigner noch kurz vor der geplanten Fusion mit dem Spital Wetzikon mit einem üppigen Geldsegen bedacht. Rund 4 Millionen Franken lässt sich der Spitalzweckverband den Rückkauf der AG kosten, welche das MRI-Gerät im Spital Uster betreibt. Rund 800’000 Franken fliessen dabei in private Taschen.

Mit einem Beitrag im „Zürcher Oberländer/Anzeiger von Uster“ vom 11. November 2019 wurde bekannt, dass das Spital Uster vorhat, den Aktionären der Medizinischen Diagnose-Zentrum Uster AG (MDZ) alle ihre Aktien abzukaufen. Der Artikel stützt sich auf ein Protokoll des Gemeinderats Pfäffikon, in welchem der Beschluss der Gemeindeexekutive zum geplanten Aktienverkauf publik gemacht wurde. Andere Trägergemeinden wurden in der Folge ebenfalls nach ihren Verkaufsabsichten befragt:

„Kein Nachteil“ für Fusion

Spitaldirektor Andreas Mühlemann stellt im Artikel in Abrede, dass der Aktien(ver-)kauf etwas mit der geplanten Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon zu tun habe. Das darf stark bezweifelt werden. Denn der künftige Fusionspartner GZO Wetzikon verkaufte alle seine MDZ-Aktien im Jahr 2013 für 370 Franken pro Aktie an die im Jahre 2002 gemeinsam gegründete MDZ Uster AG zurück. Ein stolzer Preis für die Beteiligung an einer „gemeinnützigen“ Aktiengesellschaft. Und heute soll dieselbe Aktie in einem deutlich schwierigeren wirtschaftlichen Umfeld gar 790 Franken Wert sein? Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass ein Preis von 790 Franken pro Aktie nach der Fusion mit dem Spital Wetzikon nie und nimmer gelöst werden könnte. Deshalb musste plötzlich alles sehr schnell gehen. So schnell, dass man gar vergessen hatte, das Geschäft der Rechnungsprüfungskommission des Zweckverbands vorzulegen. Erst kurz vor der Delegiertenversammlung konnte sich die RPK dem geplanten Aktienkauf annehmen. Sie hat das Geschäft – selbstverständlich nach „eingehender Prüfung“ – für gut befunden. So wie die RPK alles gut findet, was ihr die Spitalführung vorlegt.

„Alle Aktionäre“ sind „meistens Gemeinden“

Interessant am ZO/AvU-Artikel ist, dass daraus nirgends hervor geht, dass knapp 17 Prozent der Aktien der MDZ Uster AG von Privaten gehalten werden. Man wollte diese Information der Journalistin offenbar nicht unbedingt auf die Nase binden. Der Folgeartikel im ZO/AvU vom 16. November 2019 machte dann auch klar weshalb:

Dass sich der Kauf [der Aktien] dereinst lohnen würde, hätten sie damals nicht wissen können, lässt sich der Spitaldirektor zitieren. Diese Aussage entspricht ganz offensichtlich nicht den Tatsachen, wie der NZZ von damals zu entnehmen ist:

„Da der Betrieb von MRI-Geräten durchaus lukrativ sein kann, rechnet die Betreibergesellschaft mit einer Eigenkapitalrendite zwischen 6 und 14 Prozent.“

NZZ vom 18. Dezember 2001

Tatsächlich waren es dann 17 Jahre lang rund 20 Prozent Eigenkapitalrendite jährlich, welche die Aktionäre einstreichen durften. Dies bei einem allgemeinen Zinsniveau, das seit fast zehn Jahren gegen Null tendiert. Und bei Krankenkassenprämien, welche nur eine Richtung kennen: stetig aufwärts (aber angeblich ist dafür alleine der technische Fortschritt, die Alterung der Bevölkerung und die Konsumhaltung der Patienten verantwortlich. Saftige Eigenkapitalrenditen von anspruchsvollen Aktionären haben damit rein gar nichts zu tun). Jetzt soll als Abschlussfeuerwerk noch ein fetter, steuerfreier Kapitalgewinn obendrauf, indem man den Aktionären ihre Papier für das Achtfache des Einstandspreises abkauft.

„Mein Aktienbesitz war an der DV kein Thema“

Mit Bedacht gewählt ist auch die Formulierung des Spitaldirektors, wonach sein Aktienbesitz und derjenige von Spitalpräsident Reinhard Giger „auch an der Delegiertenversammlung kein Thema“ gewesen seien. Das hört sich so an, als hätten die Delegierten davon gewusst, diesen Umstand an der Sitzung aber nicht weiter thematisiert. Dem ist nicht so: weder Reinhard Giger noch Andreas Mühlemann haben an der DV offengelegt, dass sie selber Aktionäre der MDZ Uster AG sind, geschweige denn, in welchem Umfang. Aber getreu dem Sprichwort „einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul“ haben die Delegierten diesen „Superdeal“ einstimmig durchgewinkt. Denn delegiert wurden sie ja von den Gemeinden, welche vom Geldsegen in erster Linie profitieren. Take the money and run.

Die Fusion ist eine Farce – Die Spital Uster AG ist das Ziel

Die angeblich beabsichtigte Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon ist eine Farce. Weshalb sollten die Trägergemeinden des finanziell gut aufgestellten Spitals Wetzikon das Spital Uster retten und im Gegenzug ihre 24-Stunden-Notfallstation verlieren? Die letzten beiden Delegiertenversammlungen des Spitals Uster machten klar, worum es eigentlich geht: die Umwandlung des Zweckverbands in eine Spital Uster AG, diesmal durch die Hintertür.

Eine Million Franken haben die Vorarbeiten für die beabsichtigte Fusion der Spitäler Wetzikon und Uster bereits verschlungen. Die Kosten teilten sich die beiden Spitäler je zur Hälfte. Ein Teil dieser Gelder ist in rechtliche Abklärungen geflossen. Resultat: der Gemeinde-Zweckverband Spital Uster kann mit der GZO Spital Wetzikon AG direkt fusionieren. Das mag zwar erstaunen. Das Fusionsgesetz sieht in den Artikeln 99ff. aber ausdrücklich vor, dass „Institute des öffentlichen Rechts“ mit Kapitalgesellschaften fusionieren können.

Das ist eine gute Nachricht, denn der Zweckverband Spital Uster muss nicht zuerst aufgelöst und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Dies ermöglicht den Stimmbürgern eine eindeutige Willensäusserung. Ihnen kann für den Urnengang, vermutlich Anfang 2020, nämlich eine einzige Frage gestellt werden: «Befürworten Sie die Fusion des Zweckverbands Spital Uster mit der GZO Spital Wetzikon AG zur „Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland AG“?» Ja oder Nein?

Stimmen alle Zweckverbandsgemeinden und eine Mehrzahl von Aktionärsgemeinden zu, welche zusammen mindestens zwei Drittel des Aktienkapitals der GZO vertreten, kommt die Fusion zustande.

Stellen sich aber zum Beispiel zwei grosse Trägergemeinden der GZO gegen die Fusion (z.B. Wetzikon und Hinwil), wird das erforderliche Zweidrittelsquorum nicht erreicht. Damit würde alles beim alten bleiben, selbst wenn alle Trägergemeinden des Spitals Uster der Fusion zugestimmt hätten. Insbesondere der Zweckverband Spital Uster würde bestehen bleiben.

Mal schnell ein bisschen Recht machen

Diese Vorstellung behagt den Verantwortlichen des Spitals Uster ganz und gar nicht. Wenn die Fusion scheitert – und alles ist darauf angelegt, dass sie an der fehlenden Unterstützung der GZO-Trägergemeinden scheitert – dann soll für das Spital Uster wenigstens die lang ersehnte Spital-AG rausspringen. Die Abstimmung zum Spital Affoltern hat gezeigt, dass es gelingt, den Souverän zur wenig geliebten Spital-AG zu nötigen, wenn man ihm nur noch die Wahl zwischen Pest und Cholera lässt.

An den letzten beiden Delegiertenversammlungen des Spitals Uster wurden deshalb fintenreich die Grundlagen geschaffen, um die gewünschte Spital Uster AG doch noch in trockene Tücher zu bringen. Unverholen wurde gesagt, dass man anstrebe, dem Souverän „nach Möglichkeit nur eine Frage zu stellen“, diese aber so mit der AG zu verknüpfen, dass auch bei einem Scheitern der Spitalfusion die Spital Uster AG gewissermassen als Vorbereitungshandlung „übrig“ bleibe.

Wie es dazu gekommen ist

Weil es sich beim GZO Spital Wetzikon um eine Aktiengesellschaft und beim Spital Uster um einen Gemeinde-Zweckverband handelt, ist die geplante Fusion aus rechtlicher Sicht eine nicht ganz alltägliche Angelegenheit. Die nötigen Abklärungen wurden mutmasslich von der Kanzlei von der Crone getätigt. Der Direktor des Spitals Uster, Andreas Mühlemann, wollte die Mandatsvergabe an die renommierte Zürcher Anwaltskanzlei auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren.

An einer ausserordentlichen Versammlung des Zweckverbands Spital Uster (ZSU) vom 6. März 2019 wurden die von den Anwälten vorbereiteten Fusionsdokumente den Delegierten präsentiert. Darunter auch das Herzstück, der sogenannte „Interkommunale Vertrag“ (IKV). Unter dem Titel „Präambel“ enthält es folgende Vereinbarungen:

Die Gemeinden vereinbaren Folgendes:

1. Absorptionsfusion zwischen ZSU und GZO zur Gesellschaft

1.1 Die Gemeinden beschliessen die Fusion des ZSU und der GZO zur Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland AG als gemeinnützige Aktiengesellschaft im Verfahren gemäss Art. 99 ff. des Fusionsgesetzes vom 3. Oktober 2003 (FusG, SR 221.301). Dazu wird die GZO im Rahmen einer Absorptionsfusion mittels Universalsukzession sämtliche Aktiven und Passiven des ZSU übernehmen. Bei der GZO wird eine entsprechende Kapitalerhöhung durchgeführt. Die bisherigen Aktionärinnen der GZO behalten ihre Aktien. Die be der Kapitalerhöhung neu ausgegebenen Aktien werden den bisherigen Zweckverbandsgemeinden zugeteilt. Nach der Fusion wird die GZO in «Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberalnd AG» umfirmiert und werden die notwendigen organisatorischen Anpassungen vorgenommen.

1.2 Die Fusion wird voraussichtlich per 1. Januar 2021 vollzogen. Mit der Fusion wird der ZSU aufgelöst.

Der Delegierte der Gemeinde Fehraltorf wies im Rahmen der Diskussion darauf hin, dass aus den Dokumenten hervor gehe, dass der Zweckverband mit der AG fusioniert werde: „Geht das? Müssen nicht zuerst der Zweckverband aufgelöst, in eine AG umgewandelt und dann die beiden AGs fusioniert werden?“ Die Antwort von Spitaldirektor Mühlemann: „Doch das ist so. Zuerst muss der Zweckverband in eine AG umgewandelt werden, dann werden die AGs fusioniert. Wenn das nicht so steht, müssen wir über die Bücher.“

Da staunt der Laie: zuerst werden Unsummen für die Vorbereitung eines nicht ganz einfachen Geschäfts ausgegeben und dann soll das von Experten ausgearbeitete, zentrale Dokument der ganzen Übung in einem Kernpunkt völlig daneben liegen?

Ein Zweckverband kann mit einer AG fusionieren

Ein Blick ins Fusionsgesetz zeigt schnell, dass „Institute des öffentlichen Rechts“, zu denen ein Gemeinde-Zweckverband gehört, mit Kapitalgesellschaften (also AGs) fusionieren können. Der IKV referenziert die massgeblichen Art. 99 ff. ja gleich selber. Alles andere wäre ein Bankrotterklärung der beauftragten Anwaltskanzlei gewesen.

Man hätte nun annehmen können, dass sich das Missverständnis in Vorbereitung auf die nächste Delegiertenversammlung vom 15. Mai 2019 aufklären würde. Doch weit gefehlt: die Spitalleitung nahm den Ball dankbar auf strickte die Legende weiter.

Ein unnötiger Wurmfortsatz …

Für die nächste Delegiertenversammlung vom 15. Mai 2019 erstellte die Verbandsführung nämlich eine Synopsis der von den Gemeinden eingebrachten Änderungsvorschläge zum IKV. Und zur Ziffer 1.1 (Absorptionsfusion) fungierte in dieser doch tatsächlich die Anregung des Delegierten aus Fehraltorf. Demnach sollte der Zweckverband „allenfalls vorgängig“ in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden:

Dies ist deshalb erstaunlich, weil wie oben gezeigt, die Fusion eines Zweckverbands mit einer Aktiengesellschaft rechtlich möglich ist. Der „Korrekturvorschlag“ war also völlig unnötig.

… entwickelt sich zum gefährlichen Brandherd

An der Delegiertenversammlung vom 15. Mai 2019 wurde aus dem rechtlich unnötigen Einschub, der „allenfalls“ vorgängigen Umwandlung des Zweckverbands in eine AG, dann vollends ein Freipass für die Spital Uster AG. Es wurde nämlich nicht der ganze unnötige Einschub gestrichen, sondern lediglich das Wörtchen „allenfalls“. Das Protokoll zur Debatte belegt, wie es so weit kommen konnte:

Es ist nachvollziehbar, dass die Delegierten sich am Wörtchen „allenfalls“ in einer Rechtsnorm störten. Denn sie gingen ja fälschlicherweise immer noch davon aus, dass ein Zweckverband nicht direkt mit einer AG fusionieren könne. Aufschlussreich ist die Aussage von Spitaldirektor Mühlemann, wonach das Wörtchen „allenfalls“ eine Empfehlung des Juristen gewesen sei. Kennt man die Fakten, ahnt man, weshalb: der Jurist wird dem Spitaldirektor wohl auch gesagt haben, dass eine vorgängige Umwandlung in eine AG nicht zwingend sei. Und wenn der Einschub schon gemacht werde, dann mit dem Vorbehalt „allenfalls“.

All dies wurde den Delegierten aber nicht mitgeteilt und sie wurden im Glauben belassen, dass eine Spital Uster AG aus formellen Gründen nötig sei. Was im Endeffekt dazu führte, dass ausgerechnet jene Delegierten, welche einer Spital-AG kritisch gegenüber stehen, im Bemühen darum, klare Rechtsgrundlagen zu schaffen, letztendlich dazu beitrugen, dass im Vertragsentwurf jetzt steht, dass der Zweckverband vorgängig zwingend in eine AG umgewandelt wird.

Totales Chaos

Ganz nebenbei haben die Delegierten beim Versuch, ad hoc an den Rechtsgrundlagen rumzuwerkeln, ein heilloses Durcheinander veranstaltet. So figuriert Ziffer 1.2 nach wie vor im Entwurf, wo es heisst, dass der ZSU mit der Fusion aufgelöst werde. Wird der ZSU aber vorher zwingend in eine AG umgewandelt, gibt es keinen ZSU mehr. Überhaupt müsste der Begriff ZSU aus dem ganzen IKV eliminiert werden und durch „Spital Uster AG“ ersetzt werden. Immerhin, die Angst vor einer kritischen Stellungnahme des Kantonalen Gemeindeamts, welche die Vertragsdokumente einer Vorprüfung unterzieht, blieb nicht unerwähnt. Wir sind gespannt, ob die Delegierten des Spitals Uster an der kommenden, ausserordentlichen Versammlung vom 19. Juni 2019 den „Interkommunalen Vertrag“ in der vorliegenden Form einfach so durchwinken.

Der Güsel hat’s gut

Denn die Politiker sorgen sich um ihn. So haben die Delegierten des Kehrichtzweckverbands KEZO Hinwil eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft unlängst „klar abgelehnt“. Die Führung einer Kehrichtverbrennungsanlage sei Teil des Service Public. Ganz anders verhält es sich offenbar mit dem Spital Uster: es soll nach einhelliger Auffassung der Spital-Delegierten in eine AG umgewandelt werden. Schon wieder.

Erst vor vier Jahren wurde die Umwandlung des Zweckverbands Spital Uster in eine Aktiengesellschaft von der Stimmbevölkerung an der Urne verworfen, unter anderem von der Standortgemeinde Uster. Jetzt kommt die AG schon wieder aufs Tapet. Diesmal getarnt als angebliche Notwendigkeit für eine Fusion mit dem Spital Wetzikon. Die plumpe Begründung im Wortlaut des Gemeinderats Pfäffikon:

«Mit der Fusion ändert auch die Rechtsform beim Spital Uster. Der Zweckverband wird in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft umgewandelt. Alle anderen Rechtsformen wurden geprüft. Vor allem weil der Spital Wetzikon bereits in eine AG umgewandelt ist, überwiegen bei anderen Varianten die Nachteile und der Spital Wetzikon ist kaum bereit, seine Rechtsform zu verändern.»

Die Spital-AG als Heilsbringerin. Wo doch das am besten aufgestellte öffentliche Spital im Kanton ein Zweckverband ist? Ganz abgesehen davon, dass es so etwas wie eine „gemeinnützige Aktiengesellschaft“ im Obligationenrecht gar nicht gibt. Das Etikett „gemeinnützig“ wird lediglich benötigt, um weiterhin steuerbefreit zu bleiben. Dass das Unterfangen „Spital-AG“ nicht einfach sein wird, ist den Verantwortlichen allerdings klar:

«Es wird einer umfassenden Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit bei der Bevölkerung bedürfen, um die nach wie vor herrschenden Privatisierungsängste zu widerlegen. Der Spital Uster ist sich dieser Problematik bewusst.»

Im Gegensatz zur unaufgeklärten und ängstlichen Bevölkerung scheinen die Delegierten des Ustermer Zweckverbands keine Bedenken gegenüber einer Spital-AG zu haben. Ihr Verdikt an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 6. März 2019 fiel jedenfalls deutlich aus:

«Beschluss: Die Delegiertenversammlung stimmt folgenden Anträgen des Verwaltungsrates mit 22 JA-Stimmen und einer Enthaltung zu:
– Fusions-Projekt mit dem GZO weiter vorantreiben
Umwandlung der Rechtsform in eine AG vorbereiten.»

Es geht ja auch lediglich um unsere – auch langfristig bezahlbare –Gesundheitsversorgung. Soll hingegen ein Kehrichtentsorgungs-Zweckverband – die KEZO – in eine AG umgewandelt werden, zeigt sich die Gemeinde-Politik plötzlich (und zu Recht) besorgt:

«Im Zuge des Revisionsverfahrens wurde die Überführung des Zweckverbands in eine Aktiengesellschaft vorgeschlagen. Der Verwaltungsrat, die Rechnungsprüfungskommission und die Delegiertenversammlung haben dieses Anliegen klar abgelehnt. Die Führung einer Kehrichtverwertungsanlage (KVA) ist eine hoheitliche Tätigkeit und ein Teil des Service Public. Die Vielzahl bundesrechtlicher und kantonaler Vorgaben und Vorschriften schliessen ein freies unternehmerisches Handeln praktisch aus. Eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft würde wirtschaftlich keine Vorteile erbringen. Im Gegenteil würde eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft die heutige Stellung der Gemeinden und die demokratische Verankerung unnötig schwächen

https://www.uster.ch/_docn/2112178/W10.pdf

Dem Güsel scheint man besser Sorge zu tragen als dem kranken Bürger. Wir finden das eklig.

Das Spital Uster pfeift aus dem letzten Loch

Im Kommentar zum Gemeindegesetz steht Folgendes:

«Das Personal eines Zweckverbands hat keine Organstellung. Auch der Direktor eines Spitals oder der Betriebsleiter einer Kehrichtverbrennungsanstalt sind trotz ihrer hohen Verantwortung rechtlich Vollzugsgehilfen ihrer vorgesetzten Behörde. Die Kompetenzen, die ihnen aus praktischen Gründen zugestanden werden, üben sie stets unter der Verantwortung der ihr vorgesetzten Behörde aus.»

Somit ist klar: sollte Spitaldirektor Andreas Mühlemann seiner hohen Verantwortung nicht gerecht werden, trägt die Verantwortung letztlich der Verwaltungsrat des Zweckverbands unter seinem Präsidenten Reinhard Giger, bzw. die Delegiertenversammlung, welche die Oberaufsicht über den Verband ausübt. Mitgegangen, mitgehangen.

An der Delegiertenversammlung vom vergangenen Mittwoch, 16. Mai, bot sich dem Verwaltungsratspräsidenten und dem Spitaldirektor die Gelegenheit, den Delegierten aus den Trägergemeinden und der interessierten Öffentlichkeit aus erster Hand vom vergangenen Geschäftsjahr 2017 zu berichten. Vom Spektakel, welches dort geboten wurde, sei im Folgenden berichtet:

Spitalpräsident Reinhard Giger eröffnete die Versammlung um 19 Uhr mit dem ersten Traktandum, „Informationen“, und bezeichnete die Jahresrechnung 2017 des Spitals zwar als „nicht erfreulich“. Um aber sogleich anzufügen, dass „alle Spitäler dasselbe Problem“ hätten. Einige Spitäler hätten gar „schwerwiegende Probleme“, das einzige öffentliche Spital im Kanton, dem es gut gehe, sei das Unispital. Die EBITDA-Marge, die zentrale Kennzahl für ein Spital – insbesondere wenn es, wie das Spital Uster, massive Bauinvestitionen plant – erwähnte er nicht. Weshalb nicht, zeigt sich sogleich (siehe dazu auch: was ich nicht weiss, …)

Katastrophale EBITDA-Marge

Der Spitalpräsident insinuierte also, dass das Spital Uster – im Gegensatz zu anderen Spitälern – keine schwerwiegenden Probleme hätte. Stimmt diese Aussage? Mitnichten!

Die folgende Abbildung zeigt die EBITDA-Marge der Zürcher Listenspitäler (soweit bis zum 20.5.2018 bekannt) für das Geschäftsjahr 2017:

Die Abbildung zeigt: Es gibt kein Akutspital im Kanton Zürich, welchem es finanziell schlechter geht als dem Spital Uster! 

Es handelt sich in Uster auch nicht um einen einmaligen „Ausrutscher“, sondern um die Akzentuierung eines Trends, welcher sich seit Amtsantritt von Reinhard Giger im Jahre 2012 abzeichnete.

Die folgenden drei Abbildungen zeigen den Verlauf der EBITDA-Marge des Spitals Uster in den letzten sechs Jahren im Vergleich zu den Spitälern Wetzikon und Limmattal:

Es stimmt zwar, dass im vergangenen Geschäftsjahr die EBITDA-Marge aller Spitäler im Vergleich zum Vorjahr unter Druck geraten ist. Kein anderes Spital verzeichnet aber einen derartigen Einbruch wie das Spital Uster. Viel gravierender ist aber, dass bei keinem anderen Spital der mehrjährige Trend (punktierte Linie) derart steil nach unten zeigt, wie beim Spital Uster. Beide Vergleichsspitäler haben nach dem Jahr 2014 die Trendwende geschafft. Am Spital Uster blieb diese aus. Die gute Ausgangslage wurde regelrecht verspielt. Kein anderes Spital aus der Vergleichsgruppe konnte nach Einführung der neuen Spitalfinanzierung 2012 mit einer derart hohen EBITDA-Marge ins Rennen gehen, wie das Spital Uster. Kein Wunder: der bis 2012 amtierende Spitalpräsident Edgar P. Hirt (ehemaliger Finanzchef der NZZ) galt als kostenbewusster Macher.

Die Stimmbürger belogen

Das Spital Limmattal – notabene ebenfalls ein Zweckverband, aber ein anständig geführter – sticht gleich doppelt positiv hervor: zum einen zeigt der EBITDA-Trend eine solide Seitwärtsbewegung deutlich über der erforderlichen Mindestmarge von 10% (roter Bereich). Dass es sich selbst bei der letztjährigen EBITDA-Marge des „Limmi“ von 9.76% um einen hervorragenden Wert handelt, erschliesst sich nur, wenn man weiss, dass das Spital Ende 2018 seinen Neubau beziehen kann. In einer solchen Phase kommt die EBITDA-Marge naturgemäss etwas unter Druck.

Das weiss auch die Spitalführung in Uster, welche noch in der Abstimmungsweisung für den Urnengang vom 27. November 2016 über die 349 Millionen Franken für den Spitalausbau auf Seite 13 verlauten liess:

«Die EBITDA-Marge – das Verhältnis von Gewinn vor Abschreibungen und Zinsen zum Umsatz – wird während der Bauphase mit 8 bis 11% etwas unter Druck stehen, sich nachher aber wieder auf ein gutes, für Spitäler empfohlenes Niveau von 12 bis 15% erholen.»

Quelle: Abstimmungsweisung

Es wurde also insinuiert, die EBITDA-Marge des Spitals Uster liege heute auf dem Niveau von 12 bis 15%. Das war eine glatte und gezielte Lüge, wie den obigen Abbildungen unschwer zu entnehmen ist. Aber mit der Wahrheit nahmen es die Spitalverantwortlichen in Uster noch nie so genau. Lausige 3.4% EBITDA-Marge im letzten Jahr, mit einer allfälligen Bauphase in weiter Ferne. Und selbst die Spitalführung würde 12 bis 15% für angemessen und „gut“ halten. Da müsste bei den Verantwortlichen Feuer im Dach sein. Weit gefehlt. Gehen wir wieder zurück in Delegiertenversammlung (DV) vom vergangenen Mittwoch:

Die RPK macht in corpore „blau“

Da wird der DV also das schlechteste Jahresergebnis seit Einführung der neuen Spitalfinanzierung 2012 präsentiert – und die Rechnungsprüfungskommission macht blau! So verkündete Reinhard Giger Eingangs der Versammlung, dass kein Vertreter der RPK anwesend sei (immerhin ein Gremium von fünf Personen). Das sei aber nicht weiter schlimm, denn die RPK hätte sowieso keine Bemerkungen oder Ergänzungen zur Rechnung gehabt. Aha.

Traktandum 3, Abnahme der Jahresrechung 2017, Auftritt des Spitaldirektors. Andreas Mühlemann frohlockte: „das Eigenkapital wächst!“ Das Spital Uster habe eine der höchsten Eigenkapitalquoten im Zürcher Gesundheitswesen. Kunststück, haben viele andere Spitäler ihre baulichen Erneuerungsprogramme doch längst in Angriff genommen und massiv Fremdkapital aufgenommen. Da sinkt die EK-Quote natürlich zwangsläufig. Selbst dieser klägliche Versuch des Spitaldirektors, das eigene Versagen in Sachen Spitalerneuerung zu kaschieren, scheitert an den Fakten: so weist das Spital Limmattal, welches strukturell in allen Belangen mit dem Spital Uster vergleichbar ist, im vergangenen Geschäftsjahr ein Eigenkapital von über 63 Mio. Franken aus. Das Spital Uster weist demgegenüber nur 53 Mio. Franken EK aus.

Die Kosten nicht im Griff

Ursache für das schlechte Jahresergebnis seien die Erträge, welche unter den Erwartungen geblieben seien, fuhr der Spitaldirektor fort. Grund dafür sei eine Verschiebung der Grippesaison und ein „Sommerloch“ bei den Patienten gewesen. Zudem hätte die von der Gesundheitsdirektion gewollte Verschiebung vom stationären in den ambulaten Bereich Wirkung gezeigt. Die ambulanten TARMED-Tarife seien für Spitäler aber nicht kostendeckend. Das mag alles zutreffen und ist so auch bei anderen Spitälern zu beobachten. Stutzig macht aber Folgendes: Weit hinter den Erwartungen blieben lediglich die Erträge aus den Fallpauschalen für allgemein versicherte Patienten (knapp 7 Mio. Franken oder fast 10% unter Budget). Das ist aber jene Patientenkategorie, an denen das Spital gemäss früheren Aussagen des Spitaldirektors gar nichts verdiene. Ein Einbruch in diesem Segment müsste also unterdurchschnittlich erfolgswirksam sein. Denn bei den Zusatzversicherten lag man im Bereich des Voranschlags (Privatpatienten) oder gar über Budget (+4% bei den halbprivat Versicherten).

Quelle: Geschäftsjahr 2017 in Zahlen

Müsste wenn man die Kostenseite im Griff hätte. Stellen sich die Erträge aufgrund sinkender Patientenzahlen nicht wie erwartet ein, dürfte der Betriebsaufwand im schlechtesten Fall so hoch sein wie budgetiert. Personalkosten z.B. lassen sich nicht kurzfristig senken. In der Delegiertenversammlung behauptete der Spitaldirektor denn auch ungeniert: „beim Personalaufwand lagen wir im Budget“. Tatsächlich ist genau das Gegenteil der Fall: die Personalkosten lagen knapp 3 Mio. Franken über dem Voranschlag! Unerklärlich ist auch der über Budget liegende medizinische Aufwand (+700’000 Franken). Dieser variable Kostenblock müsste mit sinkenden Patientenzahlen unter den budgetierten Zahlen liegen.

Es geht ans Eingemachte

All diese Ungereimtheiten blieben freilich unerwähnt. So wie der rosa Elefant im Raum auch: dass das operative Betriebsergebnis des Spitals Uster mit knapp 1.4 Millionen Franken NEGATIV war, wurde vom Spitaldirektor mit keinem Wort erwähnt. Noch nie seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahre 2012 musste das Spital Uster einen operativen Verlust verbuchen. Und der Spitaldirektor erwähnt diesen Umstand mit keinem Wort.

Sonst hätte er ja auch erläutern müssen, weshalb das Spital Uster im Gesamtergebnis doch einen kleinen Gewinn von 2.6 Mio. Franken ausweisen konnte. Der geheimnisvolle Posten „Ausserordentliches“ in der Rechnung macht’s möglich. Budgetiert wurde dafür freilich nichts. Aus heiterem Himmel wurden dann aber 3.4 Mio. Franken in die Spitalkasse gespült. Erläuterungen dazu gab’s vom Spitaldirektor keine. Von der RPK, da, wie bereits erwähnt, gar nicht erst aufgetaucht, auch nicht.

Ein Blick in die detaillierte Jahresrechnung (nur via Aktenauflage zugänglich), zeigt, woher der Geldsegen kam: zum einen wurden Rückstellungen zur BVK Sanierung in der Höhe von 2.15 Mio. Franken aufgelöst. Zum anderen wurde der Fonds für Patientenbedürfnisse klammheimlich aufgelöst, was nochmals 1.76 Mio. Franken in die Kasse spülte. Der Zweck dieses Fondes bestand in der „Übernahme von Spitalbehandlungskosten für Patienten in finanzieller Not und Auslagen Soz. Dienst“. Da wird sich der Spitalverwaltungsrat grosszügig gedacht haben, dass wohl auch ein ganzes Spital in finanzieller Not unter die Zweckbestimmung dieses Fonds fällt … und hat sich die 1.76 Mio. Franken kurzerhand in die laufende Rechnung zwecks Ergebnisaufhübschung einverleibt.

„Es kommt schon gut“

Nach den spärlichen Erläuterungen des Spitaldirektors – natürlich erwähnte auch er die grottenschlechte EBITDA-Marge nicht – fragte er in die Runde der Delegierten, ob es dazu Fragen gäbe.

Keine Fragen. Die Delegierten verabschiedeten die Jahresrechnung 2017 kommentarlos und einstimmig.

Man stelle sich das vor: da wird die schlechteste Jahresrechnung seit Einführung der neuen Spitalfinanzierung präsentiert. Von einem Zweckverband, der immer noch vor hat, demnächst 349 Mio. Franken in eine völlig überrissene Spitalinfrastruktur zu stecken (obwohl bereits 2012, als der Verband finanziell noch auf gesunden Beinen stand, klar war, dass das Kostendach von 260 Mio. Franken „unter keinen Umständen“ überschritten werden durfte). Und die Konkurrenz im benachbarten Wetzikon mit 9% EBITDA-Marge soeben ein ganz ordentliches Resultat präsentierte. Und kein Delegierter hat dazu eine Frage.

Geradezu grotesk dann der Abschluss der Versammlung. Spitalpräsident Reinhard Giger blickte auf die abgelaufene Legislaturperiode zurück. Man hätte als Delegierte „vieles zusammen gemacht“, aber „noch nicht alles erreicht“. Er sei aber zuversichtlich. Die Reha sei wichtig, um die Kosten zu senken und künftig ein besseres Resultat zu erzielen.

Dann kündigte Reinhard Giger an, dass er wieder als Spitalpräsident kandidieren werde. „Es kommt schon gut“.

Schliesslich die obligate Frage in die Runde der Delegierten, ob es noch Fragen gebe.

Keine Fragen.

Kurz vor 20 Uhr schritt man zum Apéro riche. Es kommt schon gut.

 

Volketswil tritt aus dem Zweckverband aus

Die Gemeindeversammlung Volketswil folgte am vergangenen Freitag dem Antrag des Gemeinderats und beschloss den Austritt aus dem Zweckverband Spital Uster unter Einhaltung der zweijährigen Kündigungsfrist per Ende 2019. Das Verdikt fiel mit 72 zu 62 Stimmen allerdings erstaunlich knapp aus. Erstaunlich deshalb, weil es im Vorfeld keinerlei Debatte über diesen Austrittsantrag gab. Die Spitalverantwortlichen meldeten sich nicht zu Wort, niemand appellierte an die Solidarität der Volketswilerinnen und Volketswiler oder malte ein Untergangsszenario für das Spital Uster an die Wand. Der brisante Austritt von Volketswil zur Unzeit wurde im Zürcher Oberland zum medialen Un-Thema erklärt und ganz einfach tot geschwiegen.

Was den Verdacht nährt, dass der Ausgang der Abstimmung ganz im Sinne der Spitalverantwortlichen (der Verwaltungsratspräsident und der Spitaldirektor waren auf der Zuschauertribüne zugegen) ausgefallen ist. Für die Spitalführung ergeben sich nun neue Handlungsoptionen: entweder man bringt eine Neuauflage der AG-Vorlage oder aber man nutzt die Absetzbewegung der Gemeinden als Vorwand, um das auf tönernen Füssen stehende Rehaprojekt noch in Eigenregie zu versenken. Es fällt nämlich auf, wie kampflos die Spitalführung ihren bislang grössten und schmerzlichsten Gemeindeabgang einfach so hingenommen hat. Seit 2012 haben bereits sechs Gemeinden den Zweckverband verlassen: Maur, Fällanden, Wallisellen, Egg, Dietlikon und Wangen-Brütisellen. Und neu also auch Volketswil als direkte Nachbargemeinde.

Selbst dem Spitalorgan «Zürcher Oberländer / Anzeiger von Uster» war es nicht ganz wohl, liess es in der Samstagsausgabe doch verlauten, das Thema sei im Vorfeld «auch auf den Leserbriefseiten der Gemeindezeitung «Volketswiler» diskutiert worden». «Aha», denkt man sich: da wurde offenbar kontrovers diskutiert, nur hat man das in der Spital-Standortgemeinde Uster aus unerfindlichen Gründen nicht mitbekommen. Dumm nur, dass es sich bei der ZO-Meldung um überprüfbare «Fake-News» handelt: im wöchentlich erscheinenden «Volketswiler» wurde auf den Leserbriefseiten (Plural!) überhaupt nichts «diskutiert»: der Gemeinderat Volketswil publizierte seinen Austrittsantrag im «Gemeindehaustelegramm» in der Ausgabe vom 7. Juli 2017. In den bis zum 22. September 2017 folgenden elf Ausgaben des «Volketswiler» fand sich einzig in der Ausgabe vom 8. September 2017 eine Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission zu den Anträgen der kommenden Gemeindeversammlung (befürwortend) – und ein einziger (ablehnender) Leserbrief zum Thema Austritt aus dem Spital-Zweckverband. Dann herrschte bis zur Gemeindeversammlung am 22. September 2017 wieder komplette Funkstille.

Gelenkte Demokratie – neu auch im Zürcher Oberland!

Volketswil auf dem Absprung

In einer Randnotiz im heutigen ZO/AvU wird vermeldet, dass der Gemeinderat Volketswil der Gemeindeversammlung vom 22. September 2017 beantragt, «per Ende 2017 unter Einhaltung der statutarischen Kündigungsfrist» aus dem Zweckverband Spital Uster auszutreten.

Artikel im ZO/AvU vom 8. Juli 2017

Diese Meldung lässt in mehrfacher Hinsicht aufhorchen. Zum einen handelt es sich bei Volketswil mit seinen 18’000 Einwohnerinnen und Einwohnern um die nach den beiden Städten Uster und Dübendorf drittgrösste Gemeinde im Zweckverband Spital Uster.

Vizepräsident und Verwaltungsrat gehen von Bord

Es handelt sich gar um die grösste Gemeinde, welche den Zweckverband je verlassen hat  und dazu um eine spitalnahe – sowohl geografisch als auch politisch: amtierte der heutige Volketswiler Gemeindepräsident und Finanzvorstand Jean-Philippe Pinto (CVP) doch noch bis vor kurzem als Vizepräsident eben dieses Spital-Zweckverbands. Mit Gemeinderat und Gesundheitsvorstand Walter Eicher (SVP) ist die Gemeinde Volketswil zusätzlich in der operativen Führung des Spitals vertreten:  Eicher fungiert seit 2014 als Verwaltungsrat des Spitals Uster. Ob Pinto und Eicher die treibenden Kräfte hinter dem Austritt waren oder ob es ihnen – im Gegenteil – nicht gelungen ist, ihre Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat Volketswil von einem Verbleib im Zweckverband zu überzeugen, ist zweitrangig: hier stellt jedenfalls eine über die Interna am Spital Uster bestens informierte Behörde ihren Bürgerinnen und Bürgern Antrag.

Scheinheilige Informationspolitik

Aufhorchen lässt auch die Begründung für den beabsichtigten Austritt aus dem Zweckverband: für die Spitalfinanzierung sei seit 2012 allein der Kanton zuständig. Zu dieser (richtigen) Einsicht ist der Gemeinderat Volketswil gemäss Mitteilung bereits im September 2016 gelangt. Was ihn allerdings nicht daran hinderte nur kurz darauf für die Abstimmung vom 27. November 2016 über die Bewilligung von 349 Millionen Franken, u.a. für den Bau einer Rehabilitationsklinik, für ein Ja zu weibeln. Nun handelte es sich beim Bau von Rehabilitationskliniken bekanntlich noch nie um eine Gemeindeaufgabe. Wäre es zu viel verlangt gewesen, wenigstens den Stimmberechtigten in Volketswil noch vor dieser Abstimmung reinen Wein einzuschenken?

Inhaltlich macht der Austritt aus diesem Zweckverband nämlich Sinn (wir kommen darauf zurück). Ganz so schnell wie sich das der Gemeinderat Volketswil wünscht, sind  die Felle aber nicht ins Trockene zu bringen. Ein Austritt per Ende 2017 «unter Einhaltung der statutarischen Kündigungsfrist» ist nicht möglich, beträgt diese Kündigungsfrist doch ganze zwei Jahre.