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Bundesgericht hebt Gestaltungsplan „SPITAL Uster“ auf

Das Bundesgericht gibt den Beschwerdeführern in seinem gestern verschickten Urteil auf der ganzen Linie recht.

Mit Urteil vom 22. März 2022 hat das Bundesgericht bestätigt, was die Spitalnachbarn seit sieben Jahren ins Feld führen – eine umfassende Interessenabwägung, wie sie der Gesetzgeber für einen Gestaltungsplan vorschreibt, hat nie stattgefunden. Folgerichtig hebt das Bundesgericht den öffentlichen Gestaltungsplan „Spital Uster“ vom 11. September 2015 auf. Damit fällt auch die Baubewilligung für das Projekt „Vrenelisgärtli“ dahin.

Hier das Urteil im Wortlaut:

https://uster-akut.ch/wp-content/uploads/2022/05/2022_04_12_Urteil_BGE_Planungsrekurs.pdf

Jetzt auch auf der Website des Bundesgerichts publiziert: 1C_328/2020

Gestrandete Aktiva

Nach dem Regierungsrat hat unlängst auch das Verwaltungsgericht die Stadt Zürich beim Riesenabschreiber von 176 Millionen Franken für das neue Bettenhaus des Triemli-Spitals zurückgepfiffen. Es sei nicht erlaubt, Verwaltungsvermögen im Wert zu berichtigen, wenn die Einnahmen tiefer ausfallen würden als erhofft. Stattdessen müsse die Stadt das viel zu grosse Bettenhaus über die nächsten 33 Jahre abschreiben, was die Rechnung jährlich mit 16.8 Millionen Franken belastet. In Uster hätte sich dasselbe Szenario angebahnt.

Das Schweizer Gesundheitssystem ist dadurch charakterisiert, dass der Leistungsnehmer, der Patient, nicht das beste Preis-/Leistungsverhältnis für seine Behandlung sucht. Diese wird über Krankenkassenprämien und Steuern abgegolten und die entstehenden Kosten sind für den einzelnen wenig spürbar. Aus diesem Grund will der Patient nur die bestmögliche Behandlung in Anspruch nehmen. Was diese zu leisten vermag und welches Preisschild sie trägt, bleibt irrelevant. Diese Ausgangslage eröffnet den Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen die Tür, um möglichst einfach viel Geld, Prestige oder Macht zu erlangen.

Nur vom Feinsten, dafür viel

Nicht erstaunlich ist daher, dass für den Neubau des Triemli Bettentraktes nur das Beste gut genug war. Die Baubranche und mögliche Spitalzulieferer freuten sich, die Politiker waren entzückt, die Parteien klatschten in die Hände und die Presse stimmte in den freudigen Reigen ein. Aus den oben erwähnten Gründen war das Stimmvolk schnell überzeugt ein Ja für den Neubau einzulegen. Bei der Inbetriebnahme des Bettenhauses wurde festgestellt, dass die Infrastruktur viel zu grosszügig gebaut wurde und nicht ausgelastet werden kann. Der Stadtrat der Stadt Zürich musste zur Kenntnis nehmen, dass sich gestrandete Aktiva in seinen Büchern befinden. Mit dem Finanzkniff einer einmaligen Abschreibung von 176 Millionen Schweizerfranken sollte ein Ende mit Schrecken eingeleitet werden. Der Regierungsrat und anschliessend das Verwaltungsgericht widersetzten sich diesem Ansinnen. Diese beiden Instanzen befanden, dass auflaufende Verluste jedes Jahr abgeschrieben werden sollen. Es wird damit gerechnet, dass die Spitalrechnung der Stadt Zürich in den nächsten 33 Jahren jedes Jahr mit 7.6 Millionen Schweizerfranken Abschreibungen zusätzlich belastet wird. Es resultiert ein Schrecken ohne Ende. Überkapazitäten führen zu Verlusten, wie jeder Ökonom weiss. Dies gilt auch für das Gesundheitswesen. 

Dasselbe in Rot

In der Nachbarschaft von Zürich, in der Gemeinde Uster, geschieht dieselbe Geschichte nochmals. Es brauche mehr Betten für die sieche, älter werdende Bevölkerung von Uster und Umgebung mahnte die Spitalleitung an. Bis zu 270 an der Zahl müssten es sein. Die Delegierten des Zweckverbandes des Spitals Uster, der Stadtrat von Uster, Parteien und die meisten Politiker der Umgebung Uster waren selbstverständlich gleicher Meinung. Ein Spitalneubauprojekt von über 349 Millionen Schweizerfranken wurde dem Stimmvolk vorgelegt und dieses nahm an. Im Jahre 2019 scheiterte der scheidende Spitaldirektor zum ersten Mal an seinem Grössenwahn. Zuerst wurden zu viele Patienten budgetiert. Trotzdem diese die Betten nicht füllten, resultierten überdies hohe Kostenüberschreitungen. Nicht nur planerisch war eine massive Fehlleistung zu verzeichnen, sondern auch operativ. Der Verwaltungsrat und die Delegierten des Zweckverbandes des Spitals Uster erfüllten ihre Aufgabe der Aufsicht nicht. Die neuen Realitäten des Schweizer Spitalmarktes wurden ausgeblendet, weil sie nicht ins Konzept passten.

Der neue Direktor müsste es ausbaden

Der Neubau dürfe nicht mehr als 260 Millionen Schweizerfranken kosten, ansonsten das Spital Uster kaum je selbst tragfähig wäre, meinte Spitalpräsident Reinhard Giger anlässlich der Delegiertenversammlung des Zweckverbandes im März 2021 (gewusst hat er das übrigens schon vor 10 Jahren). 170 Betten sei die neue Zielgrösse (Delegiertenversammlung vom November 2021). 90 Millionen Schweizerfranken gestrandete Aktiva produziert? Glücklicherweise nicht. Zum Leidwesen vieler Politiker und Parteien ergriffen einige Nachbarn gegen den neuen Gestaltungsplan Rechtsmittel. Der Neubau des Spitals wurde damit zumindest hinausgezögert. Die Ustemer Schickeria wäre ansonsten zusammen mit hohen Verlusten gestrandet. Die meisten unterstützten das Projekt vorbehaltslos. Es wäre wohl spannend gewesen, wie die Parteien ihren Wählern das Finanzloch und die daraus folgenden höheren Steuern erklärt hätten. Weniger prickelnd wäre es wahrscheinlich für den neuen Spitaldirektor, Andreas Greulich, geworden. Egal ob er jetzt einmal einen hohen Abschreiber von 90 Millionen oder jährliche Abschreibungen von bis zu drei Millionen über mehrere Jahrzehnte hätte rapportieren müssen – er hätte den Kopf für die Fehlleistungen der anderen hinhalten müssen.  

Oooh Coronaa!

Das Spital Uster ein Corona-Opfer? Einerseits ja. Andererseits kann Corona auch die Rettung sein: nämlich für die Strippenzieher. Sie können jahrelange Verfehlungen so einfach einem Virus in die Schuhe schieben.

Bessere Geschäftszahlen können erzielt werden, indem die Prozesse vereinfacht werden. Mit weniger Personal und weniger Betten soll das Spital Uster wieder mehr Geld verdienen. So erzählte dies Verwaltungsratspräsident R. Giger dem Radio Top gegen Ende Juli. 

Auf Biegen und Brechen

Es ist davon auszugehen, dass die Belegschaft die Verhältnisse im Spital Uster seit langem sehr genau kennt und die vorhandene Infrastruktur optimal zu nützen weiss. Wie sollen jetzt Prozesse gestrafft werden? Entweder interessierte sich der abtretende Spitaldirektor Mühlemann in seinen letzten Jahren kaum um die operativen Belange des Spitals, liess alles schleifen und jetzt muss der Schaden wieder behoben werden. Oder es müssen auf Biegen und Brechen Kosten eingespart werden, damit die Fusion mit dem Spital Wetzikon wieder zum Thema gemacht werden kann? Die miserable operative Performance des Spitals Uster im 2019 würde eher auf Erstes schliessen lassen. Die Trennung des Spitals von Esther Bächli (Chefärztin Innere Medizin und Departementsleitung Medizinische Disziplinen) auf Zweites.  

Auf die gleiche Anzahl Patienten sollen weniger Betreuer kommen. Die Produktivität muss gesteigert werden. Ohne höhere Arbeitsbelastung der Mitarbeiter/innen kann dies wohl kaum erreicht werden. Dies wird nicht zu einer guten Stimmung beitragen. Der grosse Leidtragende ist der Patient. Dieser erhält weniger Service von nicht mehr voll motiviertem Pflegepersonal. Das Spital Uster wird von den Patienten tendenziell gemieden werden. Der Arbeitsmarkt für Spitalmitarbeiter ist gut und daher werden sie sich woanders anstellen lassen. 

Wozu brauchte es das „dringende Bettenprovisorium“?

Nachdem auf Uster Akut seit langem zu lesen ist, dass eine Bettenknappheit in den Spitälern ins Reich der Märchen gehört, musste dies jetzt auch die Leitung des Spital Uster zur Kenntnis nehmen. Betten sollen jetzt tendenziell abgebaut werden. Wofür brauchte es das Bettenprovisorium genau? Das wäre doch eine Frage, welche die Delegierten aufwerfen könnten. 

Dank Corona wurde die Abstimmung über die Spitalfusion der Spitäler Uster und Wetzikon verschoben. Ansonsten wäre das operative und finanzielle Debakel in der neuen Bilanz der gemeinsamen AG aufgegangen. Pech aber auch für die Spitalleitung!

Höhenklinik Wald bald Geschichte?

Es bleibt die Frage warum beim Spitalneubau so viele neue Betten geplant sind. Möglicherweise spielt das Debakel Mühlemann und Co. in die Hände. Wir vermuten, dass deren Ziel schon immer eine Reha mit angegliedertem Spital war. Jetzt gibt es ja den Beweis, dass sich das Spital nicht lohnt. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich wird darüber nachstudieren und seine Leistungsaufträge entsprechend vergeben. Um Arbeitsplätze in Uster zu halten muss die Reha her. Wald wird seine Arbeitsplätze verlieren, wie es schon immer geplant war.  Mit dem neuen Spitaldirektor in Uster hat man schon den neuen Leiter der Reha-Abteilung. Warum sonst nimmt man einen Job als CEO an, wenn klar ist, dass dieser Posten nach einer Fusion wieder umstritten sein wird?

Lahme Enten und Krötenschlucker

Die Ustemer Linke bleibt gelähmt wie eh und je. Für Beisshemmung sorgte zuerst der Umstand, dass die zuständige Stadträtin zur Lebenspartnerin von Spitaldirektor Mühlemann wurde. Jetzt wurde der schlafende RPK-Präsident des Spitalzweckverbands zum Kopräsidenten der SP Uster. Er hat all die Jahre nicht bemerkt, dass das Spital auf eine Wand zusteuert. Die Bürgerlichen werden die Kröte schlucken, weil sie auf Aufträge der Reha hoffen. Der Steuerzahler wird sich in Geiselhaft befinden, weil er für unternehmerische Spielereien des Staates geradestehen wird.

Es ist beispielsweise zu erinnern, dass Spitaldirektor Mühlemann in Personalunion mit dem Präsidenten des Stiftungsrates der Zürcher Rehazentren Mühlemann den Mietzins für das Rehazentrum im Spital Uster bestimmte. Es sei ein fairer Preis wurde an einer Delegiertenversammlung erklärt. Kein Delegierter liess sich jedoch aufzeigen, wie der Preis zustande gekommen ist und warum dieser fair sein soll. Wie hier entnommen werden kann, kommt das nicht immer gut. Wie schön, wenn in solchen Fällen andere beschuldigt werden können. Als Prelude zu den Berichten über das Debakel, beschwerte sich die Prawda (alias ZO/AvU) vom 14. August 2020 überraschenderweise über die Nachbarn des Spitals. Die Mächtigen hatten schon immer gute Beziehungen zur Presse, um von ihren Verfehlungen abzulenken. Und sonst hilft der Hinweis auf oooh Coronaa!

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Und totgeschwiegen wird’s …

Kaum schafft das Spital Uster ein positives Resultat, jubiliert es auch schon in der Zeitung, wie zuletzt Ende April 2017. Die Propagandaabteilung arbeitet auf Hochtouren. In den letzten Jahren gab es allerdings wenig zu jubilieren und darum schwieg die Presse und Fakten werden möglichst unter den Teppich gekehrt. Zuerst rettete man sich über die Ziellinie, indem «Kässelis» aufgelöst wurden wie vor zwei Jahren. Letztes Jahr verfing dieser Trick nicht mehr, da es keine vollen mehr gab.

Allen ist klar, dass mit der Einführung der Fallkostenpauschale das Spitalgeschäft nicht einfacher wurde. Ambulant vor stationär ist die Devise, weil Gesundheitskosten zu stetig steigenden Krankenkassenprämien führen, welche für viele Bürger unbezahlbar werden.

Zur planerischen Fehlleistung …

Vor diesem Hintergrund überraschte es, dass die Spitalleitung für das Jahr 2019 bei Pauschalen CHF 105.2 Millionen budgetierte, nachdem im 2018 CHF 100.4 Millionen unter diesem Posten verbucht werden konnten. Es resultierten schlussendlich 97.9 Millionen und damit 7.3 Millionen weniger als budgetiert. Es scheint, dass die Spitalleitung Mühlemann/Giger ihrem Narrativ einer Bettenknappheit im Spital Uster im Budget 2019 Ausdruck gaben. Aufgrund dieser Bettenknappheit braucht es nach ihren Aussagen einen riesigen, neuen Spitalbau. Offensichtlich wischten sie jegliche Evidenz, dass in Zukunft weniger Betten gebraucht werden, beiseite. 

… gesellt sich die unternehmerische

Nebst dieser planerischen Fehlleistung kommt eine unternehmerische dazu. Relativ bald im 2019 hätte es dämmern sollen, dass die Resultate auf der Ertragsseite nicht erzielt werden können. Jede vernünftige Leitung würde versuchen, darauf sofort mit Kostensenkungen zu reagieren. Im Spital Uster wurde offensichtlich nicht gehandelt. Der medizinische Betriebsaufwand wurde mit CHF 141.4 Millionen ins Budget 2019 aufgenommen. Es resultierte ein Aufwand, welcher mit CHF 148.5 Millionen um CHF 7.1 Millionen höher lag. Anstelle eines bilanzierten Gewinnes von CHF 5.3 Millionen resultierte ein Verlust von CHF 6.7 Millionen. Der Unterschied beträgt CHF 12 Millionen. Der Steuerzahler steht selbstverständlich für solche Fehlleistungen gerade. Konsequenzen haben die Verantwortlichen keine zu befürchten. Konsequent lassen sich die Delegierten des Zweckverbandes einlullen. Leuten mit solchen Fehlleistungen wird sogar die Verantwortung für einen Spitalbau von CHF 350 Millionen übertragen. 

„Er schaut genau auf die Zahlen“

Als neckisches, kleines Detail werden im Geschäftsbericht 2019 Kosten im Zusammenhang mit der Fusion Spital Uster/Spital Wetzikon und eingegangen Rekursen zusammengefasst. Was haben diese miteinander zu tun? Es ist zu vermuten, dass Rechtskosten verschleiert werden sollen. Man wollte die Nachbarschaft übertölpeln. Das hat leider nicht funktioniert. Die Spitalleitung bezahlt für die Weigerung, mit der Nachbarschaft zu sprechen und den Wunsch, sich selber ein Denkmal zu setzen. Dies allerdings nicht aus dem persönlichen Portemonnaie. Die Rechtskosten werden freundlicherweise vom Steuerzahler übernommen. Daher kann die Spitalleitung darüber lachen.

Der neue Spitaldirektor, Herr Greulich, musste anlässlich der letzten Delegiertenversammlung die Aufgabe übernehmen, diese Zahlen, für welche er nicht die Verantwortung trägt, zu präsentieren. Er würde genau auf die Zahlen schauen, meinte Verwaltungsratspräsident Giger. Man würde erwarten, dass dies die Aufgabe jeder Spitalleitung wäre.

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Noch ein letztes Mal beherzt zugreifen

Das Spital Uster ist finanziell nicht gesund. Das wurde in diesem Blog bereits mehrfach thematisiert (etwa hier und hier). Trotzdem werden die Trägergemeinden als Eigner noch kurz vor der geplanten Fusion mit dem Spital Wetzikon mit einem üppigen Geldsegen bedacht. Rund 4 Millionen Franken lässt sich der Spitalzweckverband den Rückkauf der AG kosten, welche das MRI-Gerät im Spital Uster betreibt. Rund 800’000 Franken fliessen dabei in private Taschen.

Mit einem Beitrag im „Zürcher Oberländer/Anzeiger von Uster“ vom 11. November 2019 wurde bekannt, dass das Spital Uster vorhat, den Aktionären der Medizinischen Diagnose-Zentrum Uster AG (MDZ) alle ihre Aktien abzukaufen. Der Artikel stützt sich auf ein Protokoll des Gemeinderats Pfäffikon, in welchem der Beschluss der Gemeindeexekutive zum geplanten Aktienverkauf publik gemacht wurde. Andere Trägergemeinden wurden in der Folge ebenfalls nach ihren Verkaufsabsichten befragt:

„Kein Nachteil“ für Fusion

Spitaldirektor Andreas Mühlemann stellt im Artikel in Abrede, dass der Aktien(ver-)kauf etwas mit der geplanten Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon zu tun habe. Das darf stark bezweifelt werden. Denn der künftige Fusionspartner GZO Wetzikon verkaufte alle seine MDZ-Aktien im Jahr 2013 für 370 Franken pro Aktie an die im Jahre 2002 gemeinsam gegründete MDZ Uster AG zurück. Ein stolzer Preis für die Beteiligung an einer „gemeinnützigen“ Aktiengesellschaft. Und heute soll dieselbe Aktie in einem deutlich schwierigeren wirtschaftlichen Umfeld gar 790 Franken Wert sein? Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass ein Preis von 790 Franken pro Aktie nach der Fusion mit dem Spital Wetzikon nie und nimmer gelöst werden könnte. Deshalb musste plötzlich alles sehr schnell gehen. So schnell, dass man gar vergessen hatte, das Geschäft der Rechnungsprüfungskommission des Zweckverbands vorzulegen. Erst kurz vor der Delegiertenversammlung konnte sich die RPK dem geplanten Aktienkauf annehmen. Sie hat das Geschäft – selbstverständlich nach „eingehender Prüfung“ – für gut befunden. So wie die RPK alles gut findet, was ihr die Spitalführung vorlegt.

„Alle Aktionäre“ sind „meistens Gemeinden“

Interessant am ZO/AvU-Artikel ist, dass daraus nirgends hervor geht, dass knapp 17 Prozent der Aktien der MDZ Uster AG von Privaten gehalten werden. Man wollte diese Information der Journalistin offenbar nicht unbedingt auf die Nase binden. Der Folgeartikel im ZO/AvU vom 16. November 2019 machte dann auch klar weshalb:

Dass sich der Kauf [der Aktien] dereinst lohnen würde, hätten sie damals nicht wissen können, lässt sich der Spitaldirektor zitieren. Diese Aussage entspricht ganz offensichtlich nicht den Tatsachen, wie der NZZ von damals zu entnehmen ist:

„Da der Betrieb von MRI-Geräten durchaus lukrativ sein kann, rechnet die Betreibergesellschaft mit einer Eigenkapitalrendite zwischen 6 und 14 Prozent.“

NZZ vom 18. Dezember 2001

Tatsächlich waren es dann 17 Jahre lang rund 20 Prozent Eigenkapitalrendite jährlich, welche die Aktionäre einstreichen durften. Dies bei einem allgemeinen Zinsniveau, das seit fast zehn Jahren gegen Null tendiert. Und bei Krankenkassenprämien, welche nur eine Richtung kennen: stetig aufwärts (aber angeblich ist dafür alleine der technische Fortschritt, die Alterung der Bevölkerung und die Konsumhaltung der Patienten verantwortlich. Saftige Eigenkapitalrenditen von anspruchsvollen Aktionären haben damit rein gar nichts zu tun). Jetzt soll als Abschlussfeuerwerk noch ein fetter, steuerfreier Kapitalgewinn obendrauf, indem man den Aktionären ihre Papier für das Achtfache des Einstandspreises abkauft.

„Mein Aktienbesitz war an der DV kein Thema“

Mit Bedacht gewählt ist auch die Formulierung des Spitaldirektors, wonach sein Aktienbesitz und derjenige von Spitalpräsident Reinhard Giger „auch an der Delegiertenversammlung kein Thema“ gewesen seien. Das hört sich so an, als hätten die Delegierten davon gewusst, diesen Umstand an der Sitzung aber nicht weiter thematisiert. Dem ist nicht so: weder Reinhard Giger noch Andreas Mühlemann haben an der DV offengelegt, dass sie selber Aktionäre der MDZ Uster AG sind, geschweige denn, in welchem Umfang. Aber getreu dem Sprichwort „einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul“ haben die Delegierten diesen „Superdeal“ einstimmig durchgewinkt. Denn delegiert wurden sie ja von den Gemeinden, welche vom Geldsegen in erster Linie profitieren. Take the money and run.

Die Fusion ist eine Farce – Die Spital Uster AG ist das Ziel

Die angeblich beabsichtigte Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon ist eine Farce. Weshalb sollten die Trägergemeinden des finanziell gut aufgestellten Spitals Wetzikon das Spital Uster retten und im Gegenzug ihre 24-Stunden-Notfallstation verlieren? Die letzten beiden Delegiertenversammlungen des Spitals Uster machten klar, worum es eigentlich geht: die Umwandlung des Zweckverbands in eine Spital Uster AG, diesmal durch die Hintertür.

Eine Million Franken haben die Vorarbeiten für die beabsichtigte Fusion der Spitäler Wetzikon und Uster bereits verschlungen. Die Kosten teilten sich die beiden Spitäler je zur Hälfte. Ein Teil dieser Gelder ist in rechtliche Abklärungen geflossen. Resultat: der Gemeinde-Zweckverband Spital Uster kann mit der GZO Spital Wetzikon AG direkt fusionieren. Das mag zwar erstaunen. Das Fusionsgesetz sieht in den Artikeln 99ff. aber ausdrücklich vor, dass „Institute des öffentlichen Rechts“ mit Kapitalgesellschaften fusionieren können.

Das ist eine gute Nachricht, denn der Zweckverband Spital Uster muss nicht zuerst aufgelöst und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Dies ermöglicht den Stimmbürgern eine eindeutige Willensäusserung. Ihnen kann für den Urnengang, vermutlich Anfang 2020, nämlich eine einzige Frage gestellt werden: «Befürworten Sie die Fusion des Zweckverbands Spital Uster mit der GZO Spital Wetzikon AG zur „Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland AG“?» Ja oder Nein?

Stimmen alle Zweckverbandsgemeinden und eine Mehrzahl von Aktionärsgemeinden zu, welche zusammen mindestens zwei Drittel des Aktienkapitals der GZO vertreten, kommt die Fusion zustande.

Stellen sich aber zum Beispiel zwei grosse Trägergemeinden der GZO gegen die Fusion (z.B. Wetzikon und Hinwil), wird das erforderliche Zweidrittelsquorum nicht erreicht. Damit würde alles beim alten bleiben, selbst wenn alle Trägergemeinden des Spitals Uster der Fusion zugestimmt hätten. Insbesondere der Zweckverband Spital Uster würde bestehen bleiben.

Mal schnell ein bisschen Recht machen

Diese Vorstellung behagt den Verantwortlichen des Spitals Uster ganz und gar nicht. Wenn die Fusion scheitert – und alles ist darauf angelegt, dass sie an der fehlenden Unterstützung der GZO-Trägergemeinden scheitert – dann soll für das Spital Uster wenigstens die lang ersehnte Spital-AG rausspringen. Die Abstimmung zum Spital Affoltern hat gezeigt, dass es gelingt, den Souverän zur wenig geliebten Spital-AG zu nötigen, wenn man ihm nur noch die Wahl zwischen Pest und Cholera lässt.

An den letzten beiden Delegiertenversammlungen des Spitals Uster wurden deshalb fintenreich die Grundlagen geschaffen, um die gewünschte Spital Uster AG doch noch in trockene Tücher zu bringen. Unverholen wurde gesagt, dass man anstrebe, dem Souverän „nach Möglichkeit nur eine Frage zu stellen“, diese aber so mit der AG zu verknüpfen, dass auch bei einem Scheitern der Spitalfusion die Spital Uster AG gewissermassen als Vorbereitungshandlung „übrig“ bleibe.

Wie es dazu gekommen ist

Weil es sich beim GZO Spital Wetzikon um eine Aktiengesellschaft und beim Spital Uster um einen Gemeinde-Zweckverband handelt, ist die geplante Fusion aus rechtlicher Sicht eine nicht ganz alltägliche Angelegenheit. Die nötigen Abklärungen wurden mutmasslich von der Kanzlei von der Crone getätigt. Der Direktor des Spitals Uster, Andreas Mühlemann, wollte die Mandatsvergabe an die renommierte Zürcher Anwaltskanzlei auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren.

An einer ausserordentlichen Versammlung des Zweckverbands Spital Uster (ZSU) vom 6. März 2019 wurden die von den Anwälten vorbereiteten Fusionsdokumente den Delegierten präsentiert. Darunter auch das Herzstück, der sogenannte „Interkommunale Vertrag“ (IKV). Unter dem Titel „Präambel“ enthält es folgende Vereinbarungen:

Die Gemeinden vereinbaren Folgendes:

1. Absorptionsfusion zwischen ZSU und GZO zur Gesellschaft

1.1 Die Gemeinden beschliessen die Fusion des ZSU und der GZO zur Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland AG als gemeinnützige Aktiengesellschaft im Verfahren gemäss Art. 99 ff. des Fusionsgesetzes vom 3. Oktober 2003 (FusG, SR 221.301). Dazu wird die GZO im Rahmen einer Absorptionsfusion mittels Universalsukzession sämtliche Aktiven und Passiven des ZSU übernehmen. Bei der GZO wird eine entsprechende Kapitalerhöhung durchgeführt. Die bisherigen Aktionärinnen der GZO behalten ihre Aktien. Die be der Kapitalerhöhung neu ausgegebenen Aktien werden den bisherigen Zweckverbandsgemeinden zugeteilt. Nach der Fusion wird die GZO in «Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberalnd AG» umfirmiert und werden die notwendigen organisatorischen Anpassungen vorgenommen.

1.2 Die Fusion wird voraussichtlich per 1. Januar 2021 vollzogen. Mit der Fusion wird der ZSU aufgelöst.

Der Delegierte der Gemeinde Fehraltorf wies im Rahmen der Diskussion darauf hin, dass aus den Dokumenten hervor gehe, dass der Zweckverband mit der AG fusioniert werde: „Geht das? Müssen nicht zuerst der Zweckverband aufgelöst, in eine AG umgewandelt und dann die beiden AGs fusioniert werden?“ Die Antwort von Spitaldirektor Mühlemann: „Doch das ist so. Zuerst muss der Zweckverband in eine AG umgewandelt werden, dann werden die AGs fusioniert. Wenn das nicht so steht, müssen wir über die Bücher.“

Da staunt der Laie: zuerst werden Unsummen für die Vorbereitung eines nicht ganz einfachen Geschäfts ausgegeben und dann soll das von Experten ausgearbeitete, zentrale Dokument der ganzen Übung in einem Kernpunkt völlig daneben liegen?

Ein Zweckverband kann mit einer AG fusionieren

Ein Blick ins Fusionsgesetz zeigt schnell, dass „Institute des öffentlichen Rechts“, zu denen ein Gemeinde-Zweckverband gehört, mit Kapitalgesellschaften (also AGs) fusionieren können. Der IKV referenziert die massgeblichen Art. 99 ff. ja gleich selber. Alles andere wäre ein Bankrotterklärung der beauftragten Anwaltskanzlei gewesen.

Man hätte nun annehmen können, dass sich das Missverständnis in Vorbereitung auf die nächste Delegiertenversammlung vom 15. Mai 2019 aufklären würde. Doch weit gefehlt: die Spitalleitung nahm den Ball dankbar auf strickte die Legende weiter.

Ein unnötiger Wurmfortsatz …

Für die nächste Delegiertenversammlung vom 15. Mai 2019 erstellte die Verbandsführung nämlich eine Synopsis der von den Gemeinden eingebrachten Änderungsvorschläge zum IKV. Und zur Ziffer 1.1 (Absorptionsfusion) fungierte in dieser doch tatsächlich die Anregung des Delegierten aus Fehraltorf. Demnach sollte der Zweckverband „allenfalls vorgängig“ in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden:

Dies ist deshalb erstaunlich, weil wie oben gezeigt, die Fusion eines Zweckverbands mit einer Aktiengesellschaft rechtlich möglich ist. Der „Korrekturvorschlag“ war also völlig unnötig.

… entwickelt sich zum gefährlichen Brandherd

An der Delegiertenversammlung vom 15. Mai 2019 wurde aus dem rechtlich unnötigen Einschub, der „allenfalls“ vorgängigen Umwandlung des Zweckverbands in eine AG, dann vollends ein Freipass für die Spital Uster AG. Es wurde nämlich nicht der ganze unnötige Einschub gestrichen, sondern lediglich das Wörtchen „allenfalls“. Das Protokoll zur Debatte belegt, wie es so weit kommen konnte:

Es ist nachvollziehbar, dass die Delegierten sich am Wörtchen „allenfalls“ in einer Rechtsnorm störten. Denn sie gingen ja fälschlicherweise immer noch davon aus, dass ein Zweckverband nicht direkt mit einer AG fusionieren könne. Aufschlussreich ist die Aussage von Spitaldirektor Mühlemann, wonach das Wörtchen „allenfalls“ eine Empfehlung des Juristen gewesen sei. Kennt man die Fakten, ahnt man, weshalb: der Jurist wird dem Spitaldirektor wohl auch gesagt haben, dass eine vorgängige Umwandlung in eine AG nicht zwingend sei. Und wenn der Einschub schon gemacht werde, dann mit dem Vorbehalt „allenfalls“.

All dies wurde den Delegierten aber nicht mitgeteilt und sie wurden im Glauben belassen, dass eine Spital Uster AG aus formellen Gründen nötig sei. Was im Endeffekt dazu führte, dass ausgerechnet jene Delegierten, welche einer Spital-AG kritisch gegenüber stehen, im Bemühen darum, klare Rechtsgrundlagen zu schaffen, letztendlich dazu beitrugen, dass im Vertragsentwurf jetzt steht, dass der Zweckverband vorgängig zwingend in eine AG umgewandelt wird.

Totales Chaos

Ganz nebenbei haben die Delegierten beim Versuch, ad hoc an den Rechtsgrundlagen rumzuwerkeln, ein heilloses Durcheinander veranstaltet. So figuriert Ziffer 1.2 nach wie vor im Entwurf, wo es heisst, dass der ZSU mit der Fusion aufgelöst werde. Wird der ZSU aber vorher zwingend in eine AG umgewandelt, gibt es keinen ZSU mehr. Überhaupt müsste der Begriff ZSU aus dem ganzen IKV eliminiert werden und durch „Spital Uster AG“ ersetzt werden. Immerhin, die Angst vor einer kritischen Stellungnahme des Kantonalen Gemeindeamts, welche die Vertragsdokumente einer Vorprüfung unterzieht, blieb nicht unerwähnt. Wir sind gespannt, ob die Delegierten des Spitals Uster an der kommenden, ausserordentlichen Versammlung vom 19. Juni 2019 den „Interkommunalen Vertrag“ in der vorliegenden Form einfach so durchwinken.

Der Güsel hat’s gut

Denn die Politiker sorgen sich um ihn. So haben die Delegierten des Kehrichtzweckverbands KEZO Hinwil eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft unlängst „klar abgelehnt“. Die Führung einer Kehrichtverbrennungsanlage sei Teil des Service Public. Ganz anders verhält es sich offenbar mit dem Spital Uster: es soll nach einhelliger Auffassung der Spital-Delegierten in eine AG umgewandelt werden. Schon wieder.

Erst vor vier Jahren wurde die Umwandlung des Zweckverbands Spital Uster in eine Aktiengesellschaft von der Stimmbevölkerung an der Urne verworfen, unter anderem von der Standortgemeinde Uster. Jetzt kommt die AG schon wieder aufs Tapet. Diesmal getarnt als angebliche Notwendigkeit für eine Fusion mit dem Spital Wetzikon. Die plumpe Begründung im Wortlaut des Gemeinderats Pfäffikon:

«Mit der Fusion ändert auch die Rechtsform beim Spital Uster. Der Zweckverband wird in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft umgewandelt. Alle anderen Rechtsformen wurden geprüft. Vor allem weil der Spital Wetzikon bereits in eine AG umgewandelt ist, überwiegen bei anderen Varianten die Nachteile und der Spital Wetzikon ist kaum bereit, seine Rechtsform zu verändern.»

Die Spital-AG als Heilsbringerin. Wo doch das am besten aufgestellte öffentliche Spital im Kanton ein Zweckverband ist? Ganz abgesehen davon, dass es so etwas wie eine „gemeinnützige Aktiengesellschaft“ im Obligationenrecht gar nicht gibt. Das Etikett „gemeinnützig“ wird lediglich benötigt, um weiterhin steuerbefreit zu bleiben. Dass das Unterfangen „Spital-AG“ nicht einfach sein wird, ist den Verantwortlichen allerdings klar:

«Es wird einer umfassenden Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit bei der Bevölkerung bedürfen, um die nach wie vor herrschenden Privatisierungsängste zu widerlegen. Der Spital Uster ist sich dieser Problematik bewusst.»

Im Gegensatz zur unaufgeklärten und ängstlichen Bevölkerung scheinen die Delegierten des Ustermer Zweckverbands keine Bedenken gegenüber einer Spital-AG zu haben. Ihr Verdikt an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 6. März 2019 fiel jedenfalls deutlich aus:

«Beschluss: Die Delegiertenversammlung stimmt folgenden Anträgen des Verwaltungsrates mit 22 JA-Stimmen und einer Enthaltung zu:
– Fusions-Projekt mit dem GZO weiter vorantreiben
Umwandlung der Rechtsform in eine AG vorbereiten.»

Es geht ja auch lediglich um unsere – auch langfristig bezahlbare –Gesundheitsversorgung. Soll hingegen ein Kehrichtentsorgungs-Zweckverband – die KEZO – in eine AG umgewandelt werden, zeigt sich die Gemeinde-Politik plötzlich (und zu Recht) besorgt:

«Im Zuge des Revisionsverfahrens wurde die Überführung des Zweckverbands in eine Aktiengesellschaft vorgeschlagen. Der Verwaltungsrat, die Rechnungsprüfungskommission und die Delegiertenversammlung haben dieses Anliegen klar abgelehnt. Die Führung einer Kehrichtverwertungsanlage (KVA) ist eine hoheitliche Tätigkeit und ein Teil des Service Public. Die Vielzahl bundesrechtlicher und kantonaler Vorgaben und Vorschriften schliessen ein freies unternehmerisches Handeln praktisch aus. Eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft würde wirtschaftlich keine Vorteile erbringen. Im Gegenteil würde eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft die heutige Stellung der Gemeinden und die demokratische Verankerung unnötig schwächen

https://www.uster.ch/_docn/2112178/W10.pdf

Dem Güsel scheint man besser Sorge zu tragen als dem kranken Bürger. Wir finden das eklig.

Das Spital Uster pfeift aus dem letzten Loch

Im Kommentar zum Gemeindegesetz steht Folgendes:

«Das Personal eines Zweckverbands hat keine Organstellung. Auch der Direktor eines Spitals oder der Betriebsleiter einer Kehrichtverbrennungsanstalt sind trotz ihrer hohen Verantwortung rechtlich Vollzugsgehilfen ihrer vorgesetzten Behörde. Die Kompetenzen, die ihnen aus praktischen Gründen zugestanden werden, üben sie stets unter der Verantwortung der ihr vorgesetzten Behörde aus.»

Somit ist klar: sollte Spitaldirektor Andreas Mühlemann seiner hohen Verantwortung nicht gerecht werden, trägt die Verantwortung letztlich der Verwaltungsrat des Zweckverbands unter seinem Präsidenten Reinhard Giger, bzw. die Delegiertenversammlung, welche die Oberaufsicht über den Verband ausübt. Mitgegangen, mitgehangen.

An der Delegiertenversammlung vom vergangenen Mittwoch, 16. Mai, bot sich dem Verwaltungsratspräsidenten und dem Spitaldirektor die Gelegenheit, den Delegierten aus den Trägergemeinden und der interessierten Öffentlichkeit aus erster Hand vom vergangenen Geschäftsjahr 2017 zu berichten. Vom Spektakel, welches dort geboten wurde, sei im Folgenden berichtet:

Spitalpräsident Reinhard Giger eröffnete die Versammlung um 19 Uhr mit dem ersten Traktandum, „Informationen“, und bezeichnete die Jahresrechnung 2017 des Spitals zwar als „nicht erfreulich“. Um aber sogleich anzufügen, dass „alle Spitäler dasselbe Problem“ hätten. Einige Spitäler hätten gar „schwerwiegende Probleme“, das einzige öffentliche Spital im Kanton, dem es gut gehe, sei das Unispital. Die EBITDA-Marge, die zentrale Kennzahl für ein Spital – insbesondere wenn es, wie das Spital Uster, massive Bauinvestitionen plant – erwähnte er nicht. Weshalb nicht, zeigt sich sogleich (siehe dazu auch: was ich nicht weiss, …)

Katastrophale EBITDA-Marge

Der Spitalpräsident insinuierte also, dass das Spital Uster – im Gegensatz zu anderen Spitälern – keine schwerwiegenden Probleme hätte. Stimmt diese Aussage? Mitnichten!

Die folgende Abbildung zeigt die EBITDA-Marge der Zürcher Listenspitäler (soweit bis zum 20.5.2018 bekannt) für das Geschäftsjahr 2017:

Die Abbildung zeigt: Es gibt kein Akutspital im Kanton Zürich, welchem es finanziell schlechter geht als dem Spital Uster! 

Es handelt sich in Uster auch nicht um einen einmaligen „Ausrutscher“, sondern um die Akzentuierung eines Trends, welcher sich seit Amtsantritt von Reinhard Giger im Jahre 2012 abzeichnete.

Die folgenden drei Abbildungen zeigen den Verlauf der EBITDA-Marge des Spitals Uster in den letzten sechs Jahren im Vergleich zu den Spitälern Wetzikon und Limmattal:

Es stimmt zwar, dass im vergangenen Geschäftsjahr die EBITDA-Marge aller Spitäler im Vergleich zum Vorjahr unter Druck geraten ist. Kein anderes Spital verzeichnet aber einen derartigen Einbruch wie das Spital Uster. Viel gravierender ist aber, dass bei keinem anderen Spital der mehrjährige Trend (punktierte Linie) derart steil nach unten zeigt, wie beim Spital Uster. Beide Vergleichsspitäler haben nach dem Jahr 2014 die Trendwende geschafft. Am Spital Uster blieb diese aus. Die gute Ausgangslage wurde regelrecht verspielt. Kein anderes Spital aus der Vergleichsgruppe konnte nach Einführung der neuen Spitalfinanzierung 2012 mit einer derart hohen EBITDA-Marge ins Rennen gehen, wie das Spital Uster. Kein Wunder: der bis 2012 amtierende Spitalpräsident Edgar P. Hirt (ehemaliger Finanzchef der NZZ) galt als kostenbewusster Macher.

Die Stimmbürger belogen

Das Spital Limmattal – notabene ebenfalls ein Zweckverband, aber ein anständig geführter – sticht gleich doppelt positiv hervor: zum einen zeigt der EBITDA-Trend eine solide Seitwärtsbewegung deutlich über der erforderlichen Mindestmarge von 10% (roter Bereich). Dass es sich selbst bei der letztjährigen EBITDA-Marge des „Limmi“ von 9.76% um einen hervorragenden Wert handelt, erschliesst sich nur, wenn man weiss, dass das Spital Ende 2018 seinen Neubau beziehen kann. In einer solchen Phase kommt die EBITDA-Marge naturgemäss etwas unter Druck.

Das weiss auch die Spitalführung in Uster, welche noch in der Abstimmungsweisung für den Urnengang vom 27. November 2016 über die 349 Millionen Franken für den Spitalausbau auf Seite 13 verlauten liess:

«Die EBITDA-Marge – das Verhältnis von Gewinn vor Abschreibungen und Zinsen zum Umsatz – wird während der Bauphase mit 8 bis 11% etwas unter Druck stehen, sich nachher aber wieder auf ein gutes, für Spitäler empfohlenes Niveau von 12 bis 15% erholen.»

Quelle: Abstimmungsweisung

Es wurde also insinuiert, die EBITDA-Marge des Spitals Uster liege heute auf dem Niveau von 12 bis 15%. Das war eine glatte und gezielte Lüge, wie den obigen Abbildungen unschwer zu entnehmen ist. Aber mit der Wahrheit nahmen es die Spitalverantwortlichen in Uster noch nie so genau. Lausige 3.4% EBITDA-Marge im letzten Jahr, mit einer allfälligen Bauphase in weiter Ferne. Und selbst die Spitalführung würde 12 bis 15% für angemessen und „gut“ halten. Da müsste bei den Verantwortlichen Feuer im Dach sein. Weit gefehlt. Gehen wir wieder zurück in Delegiertenversammlung (DV) vom vergangenen Mittwoch:

Die RPK macht in corpore „blau“

Da wird der DV also das schlechteste Jahresergebnis seit Einführung der neuen Spitalfinanzierung 2012 präsentiert – und die Rechnungsprüfungskommission macht blau! So verkündete Reinhard Giger Eingangs der Versammlung, dass kein Vertreter der RPK anwesend sei (immerhin ein Gremium von fünf Personen). Das sei aber nicht weiter schlimm, denn die RPK hätte sowieso keine Bemerkungen oder Ergänzungen zur Rechnung gehabt. Aha.

Traktandum 3, Abnahme der Jahresrechung 2017, Auftritt des Spitaldirektors. Andreas Mühlemann frohlockte: „das Eigenkapital wächst!“ Das Spital Uster habe eine der höchsten Eigenkapitalquoten im Zürcher Gesundheitswesen. Kunststück, haben viele andere Spitäler ihre baulichen Erneuerungsprogramme doch längst in Angriff genommen und massiv Fremdkapital aufgenommen. Da sinkt die EK-Quote natürlich zwangsläufig. Selbst dieser klägliche Versuch des Spitaldirektors, das eigene Versagen in Sachen Spitalerneuerung zu kaschieren, scheitert an den Fakten: so weist das Spital Limmattal, welches strukturell in allen Belangen mit dem Spital Uster vergleichbar ist, im vergangenen Geschäftsjahr ein Eigenkapital von über 63 Mio. Franken aus. Das Spital Uster weist demgegenüber nur 53 Mio. Franken EK aus.

Die Kosten nicht im Griff

Ursache für das schlechte Jahresergebnis seien die Erträge, welche unter den Erwartungen geblieben seien, fuhr der Spitaldirektor fort. Grund dafür sei eine Verschiebung der Grippesaison und ein „Sommerloch“ bei den Patienten gewesen. Zudem hätte die von der Gesundheitsdirektion gewollte Verschiebung vom stationären in den ambulaten Bereich Wirkung gezeigt. Die ambulanten TARMED-Tarife seien für Spitäler aber nicht kostendeckend. Das mag alles zutreffen und ist so auch bei anderen Spitälern zu beobachten. Stutzig macht aber Folgendes: Weit hinter den Erwartungen blieben lediglich die Erträge aus den Fallpauschalen für allgemein versicherte Patienten (knapp 7 Mio. Franken oder fast 10% unter Budget). Das ist aber jene Patientenkategorie, an denen das Spital gemäss früheren Aussagen des Spitaldirektors gar nichts verdiene. Ein Einbruch in diesem Segment müsste also unterdurchschnittlich erfolgswirksam sein. Denn bei den Zusatzversicherten lag man im Bereich des Voranschlags (Privatpatienten) oder gar über Budget (+4% bei den halbprivat Versicherten).

Quelle: Geschäftsjahr 2017 in Zahlen

Müsste wenn man die Kostenseite im Griff hätte. Stellen sich die Erträge aufgrund sinkender Patientenzahlen nicht wie erwartet ein, dürfte der Betriebsaufwand im schlechtesten Fall so hoch sein wie budgetiert. Personalkosten z.B. lassen sich nicht kurzfristig senken. In der Delegiertenversammlung behauptete der Spitaldirektor denn auch ungeniert: „beim Personalaufwand lagen wir im Budget“. Tatsächlich ist genau das Gegenteil der Fall: die Personalkosten lagen knapp 3 Mio. Franken über dem Voranschlag! Unerklärlich ist auch der über Budget liegende medizinische Aufwand (+700’000 Franken). Dieser variable Kostenblock müsste mit sinkenden Patientenzahlen unter den budgetierten Zahlen liegen.

Es geht ans Eingemachte

All diese Ungereimtheiten blieben freilich unerwähnt. So wie der rosa Elefant im Raum auch: dass das operative Betriebsergebnis des Spitals Uster mit knapp 1.4 Millionen Franken NEGATIV war, wurde vom Spitaldirektor mit keinem Wort erwähnt. Noch nie seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahre 2012 musste das Spital Uster einen operativen Verlust verbuchen. Und der Spitaldirektor erwähnt diesen Umstand mit keinem Wort.

Sonst hätte er ja auch erläutern müssen, weshalb das Spital Uster im Gesamtergebnis doch einen kleinen Gewinn von 2.6 Mio. Franken ausweisen konnte. Der geheimnisvolle Posten „Ausserordentliches“ in der Rechnung macht’s möglich. Budgetiert wurde dafür freilich nichts. Aus heiterem Himmel wurden dann aber 3.4 Mio. Franken in die Spitalkasse gespült. Erläuterungen dazu gab’s vom Spitaldirektor keine. Von der RPK, da, wie bereits erwähnt, gar nicht erst aufgetaucht, auch nicht.

Ein Blick in die detaillierte Jahresrechnung (nur via Aktenauflage zugänglich), zeigt, woher der Geldsegen kam: zum einen wurden Rückstellungen zur BVK Sanierung in der Höhe von 2.15 Mio. Franken aufgelöst. Zum anderen wurde der Fonds für Patientenbedürfnisse klammheimlich aufgelöst, was nochmals 1.76 Mio. Franken in die Kasse spülte. Der Zweck dieses Fondes bestand in der „Übernahme von Spitalbehandlungskosten für Patienten in finanzieller Not und Auslagen Soz. Dienst“. Da wird sich der Spitalverwaltungsrat grosszügig gedacht haben, dass wohl auch ein ganzes Spital in finanzieller Not unter die Zweckbestimmung dieses Fonds fällt … und hat sich die 1.76 Mio. Franken kurzerhand in die laufende Rechnung zwecks Ergebnisaufhübschung einverleibt.

„Es kommt schon gut“

Nach den spärlichen Erläuterungen des Spitaldirektors – natürlich erwähnte auch er die grottenschlechte EBITDA-Marge nicht – fragte er in die Runde der Delegierten, ob es dazu Fragen gäbe.

Keine Fragen. Die Delegierten verabschiedeten die Jahresrechnung 2017 kommentarlos und einstimmig.

Man stelle sich das vor: da wird die schlechteste Jahresrechnung seit Einführung der neuen Spitalfinanzierung präsentiert. Von einem Zweckverband, der immer noch vor hat, demnächst 349 Mio. Franken in eine völlig überrissene Spitalinfrastruktur zu stecken (obwohl bereits 2012, als der Verband finanziell noch auf gesunden Beinen stand, klar war, dass das Kostendach von 260 Mio. Franken „unter keinen Umständen“ überschritten werden durfte). Und die Konkurrenz im benachbarten Wetzikon mit 9% EBITDA-Marge soeben ein ganz ordentliches Resultat präsentierte. Und kein Delegierter hat dazu eine Frage.

Geradezu grotesk dann der Abschluss der Versammlung. Spitalpräsident Reinhard Giger blickte auf die abgelaufene Legislaturperiode zurück. Man hätte als Delegierte „vieles zusammen gemacht“, aber „noch nicht alles erreicht“. Er sei aber zuversichtlich. Die Reha sei wichtig, um die Kosten zu senken und künftig ein besseres Resultat zu erzielen.

Dann kündigte Reinhard Giger an, dass er wieder als Spitalpräsident kandidieren werde. „Es kommt schon gut“.

Schliesslich die obligate Frage in die Runde der Delegierten, ob es noch Fragen gebe.

Keine Fragen.

Kurz vor 20 Uhr schritt man zum Apéro riche. Es kommt schon gut.

 

Volketswil tritt aus dem Zweckverband aus

Die Gemeindeversammlung Volketswil folgte am vergangenen Freitag dem Antrag des Gemeinderats und beschloss den Austritt aus dem Zweckverband Spital Uster unter Einhaltung der zweijährigen Kündigungsfrist per Ende 2019. Das Verdikt fiel mit 72 zu 62 Stimmen allerdings erstaunlich knapp aus. Erstaunlich deshalb, weil es im Vorfeld keinerlei Debatte über diesen Austrittsantrag gab. Die Spitalverantwortlichen meldeten sich nicht zu Wort, niemand appellierte an die Solidarität der Volketswilerinnen und Volketswiler oder malte ein Untergangsszenario für das Spital Uster an die Wand. Der brisante Austritt von Volketswil zur Unzeit wurde im Zürcher Oberland zum medialen Un-Thema erklärt und ganz einfach tot geschwiegen.

Was den Verdacht nährt, dass der Ausgang der Abstimmung ganz im Sinne der Spitalverantwortlichen (der Verwaltungsratspräsident und der Spitaldirektor waren auf der Zuschauertribüne zugegen) ausgefallen ist. Für die Spitalführung ergeben sich nun neue Handlungsoptionen: entweder man bringt eine Neuauflage der AG-Vorlage oder aber man nutzt die Absetzbewegung der Gemeinden als Vorwand, um das auf tönernen Füssen stehende Rehaprojekt noch in Eigenregie zu versenken. Es fällt nämlich auf, wie kampflos die Spitalführung ihren bislang grössten und schmerzlichsten Gemeindeabgang einfach so hingenommen hat. Seit 2012 haben bereits sechs Gemeinden den Zweckverband verlassen: Maur, Fällanden, Wallisellen, Egg, Dietlikon und Wangen-Brütisellen. Und neu also auch Volketswil als direkte Nachbargemeinde.

Selbst dem Spitalorgan «Zürcher Oberländer / Anzeiger von Uster» war es nicht ganz wohl, liess es in der Samstagsausgabe doch verlauten, das Thema sei im Vorfeld «auch auf den Leserbriefseiten der Gemeindezeitung «Volketswiler» diskutiert worden». «Aha», denkt man sich: da wurde offenbar kontrovers diskutiert, nur hat man das in der Spital-Standortgemeinde Uster aus unerfindlichen Gründen nicht mitbekommen. Dumm nur, dass es sich bei der ZO-Meldung um überprüfbare «Fake-News» handelt: im wöchentlich erscheinenden «Volketswiler» wurde auf den Leserbriefseiten (Plural!) überhaupt nichts «diskutiert»: der Gemeinderat Volketswil publizierte seinen Austrittsantrag im «Gemeindehaustelegramm» in der Ausgabe vom 7. Juli 2017. In den bis zum 22. September 2017 folgenden elf Ausgaben des «Volketswiler» fand sich einzig in der Ausgabe vom 8. September 2017 eine Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission zu den Anträgen der kommenden Gemeindeversammlung (befürwortend) – und ein einziger (ablehnender) Leserbrief zum Thema Austritt aus dem Spital-Zweckverband. Dann herrschte bis zur Gemeindeversammlung am 22. September 2017 wieder komplette Funkstille.

Gelenkte Demokratie – neu auch im Zürcher Oberland!