Archiv der Kategorie: Rechtsweg

Abstimmung vom 27. November

Aufgrund hängiger Rechtsverfahren ist es uns nicht möglich, zur anstehenden „Volksabstimmung vom 27. November 2016 in den Gemeinden des Zweckverbandes Spital Uster über den Um- und Erweiterungsbau des Spitals Uster – Genehmigung einer einmaligen Ausgabe von 349 Millionen Franken für den Um- und Erweiterungsbau des Spitals Uster sowie die Ausrüstung der Neubauteile“ (offizieller Titel) Stellung zu nehmen.

Wir danken fürs Verständnis.

Wir haben umgesattelt

Mit einem pointierten Leserbrief am 8. Oktober 2015 im «Zürcher Oberländer/Anzeiger von Uster» haben wir ein letztes Mal versucht, die Delegierten des Zweckverbands, die Politiker der Zweckverbandsgemeinden und die Presse wachzurütteln und auf die Rechtswidrigkeit der Rehapläne in Uster hinzuweisen. Passiert ist rein gar nichts. Die Unvereinbarkeit mit dem Verbandszweck war an der Delegiertenversammlung des Spitalzweckverbands vom 4. November 2015 kein Thema. Kein Delegierter hat sich danach erkundigt, niemand interessierte sich für das juristische Grossrisiko, das sich selbst Laien nach kurzer Einarbeitung offenbart. Finanziell öffnet sich ein grosses, schwarzes Loch: immerhin wurden bereits 4.55 Millionen Franken an Planungskosten für ein Projekt bewilligt, dem die Rechtsgrundlage fehlt.

Nach unserem nunmehr einjährigen, erfolglosen Bemühen, Politik und Medien auf die diversen Ungereimtheiten rund um die geplante Erweiterung des Spitals Uster aufmerksam zu machen, haben wir uns nach der oben erwähnten Delegiertenversammlung dazu entschlossen umzusatteln — und den Rechtsweg zu beschreiten. Es ist grundsätzlich zu bedauern, dass zur Klärung dieser Frage die Gerichte bemüht werden müssen. Sie wäre ohne weiteres politisch und/oder journalistisch zu bewältigen gewesen.

Juristisch können wir auf die hochkarätige Unterstützung des ehemaligen Bundesrichters und emeritierten Rechtsprofessors Dr. Karl Spühler aus Winterthur zählen, welcher uns seit Dezember 2015 anwaltlich vertritt.

Mit einem am 21. Februar 2016 veröffentlichten Pressecommuniqué wurde auf die laufenden Verfahren im Zusammenhang mit der Spitalerweiterung aufmerksam gemacht. Der Gemeinderat Uster wird voraussichtlich im März 2016 über den Gestaltungsplan befinden, der Kantonsrat im zweiten Quartal 2016 über eine Richtplananpassung.

Bis die hängigen Rekurse letztinstanzlich entschieden sind, werden wir uns mit Kommentaren und Wortmeldungen zurückhalten. Jetzt sollen die Gerichte erst einmal in Ruhe ihre Arbeit verrichten.

AvU_2016-02-23_p3