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Volketswil auf dem Absprung

In einer Randnotiz im heutigen ZO/AvU wird vermeldet, dass der Gemeinderat Volketswil der Gemeindeversammlung vom 22. September 2017 beantragt, «per Ende 2017 unter Einhaltung der statutarischen Kündigungsfrist» aus dem Zweckverband Spital Uster auszutreten.

Artikel im ZO/AvU vom 8. Juli 2017

Diese Meldung lässt in mehrfacher Hinsicht aufhorchen. Zum einen handelt es sich bei Volketswil mit seinen 18’000 Einwohnerinnen und Einwohnern um die nach den beiden Städten Uster und Dübendorf drittgrösste Gemeinde im Zweckverband Spital Uster.

Vizepräsident und Verwaltungsrat gehen von Bord

Es handelt sich gar um die grösste Gemeinde, welche den Zweckverband je verlassen hat  und dazu um eine spitalnahe – sowohl geografisch als auch politisch: amtierte der heutige Volketswiler Gemeindepräsident und Finanzvorstand Jean-Philippe Pinto (CVP) doch noch bis vor kurzem als Vizepräsident eben dieses Spital-Zweckverbands. Mit Gemeinderat und Gesundheitsvorstand Walter Eicher (SVP) ist die Gemeinde Volketswil zusätzlich in der operativen Führung des Spitals vertreten:  Eicher fungiert seit 2014 als Verwaltungsrat des Spitals Uster. Ob Pinto und Eicher die treibenden Kräfte hinter dem Austritt waren oder ob es ihnen – im Gegenteil – nicht gelungen ist, ihre Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat Volketswil von einem Verbleib im Zweckverband zu überzeugen, ist zweitrangig: hier stellt jedenfalls eine über die Interna am Spital Uster bestens informierte Behörde ihren Bürgerinnen und Bürgern Antrag.

Scheinheilige Informationspolitik

Aufhorchen lässt auch die Begründung für den beabsichtigten Austritt aus dem Zweckverband: für die Spitalfinanzierung sei seit 2012 allein der Kanton zuständig. Zu dieser (richtigen) Einsicht ist der Gemeinderat Volketswil gemäss Mitteilung bereits im September 2016 gelangt. Was ihn allerdings nicht daran hinderte nur kurz darauf für die Abstimmung vom 27. November 2016 über die Bewilligung von 349 Millionen Franken, u.a. für den Bau einer Rehabilitationsklinik, für ein Ja zu weibeln. Nun handelte es sich beim Bau von Rehabilitationskliniken bekanntlich noch nie um eine Gemeindeaufgabe. Wäre es zu viel verlangt gewesen, wenigstens den Stimmberechtigten in Volketswil noch vor dieser Abstimmung reinen Wein einzuschenken?

Inhaltlich macht der Austritt aus diesem Zweckverband nämlich Sinn (wir kommen darauf zurück). Ganz so schnell wie sich das der Gemeinderat Volketswil wünscht, sind  die Felle aber nicht ins Trockene zu bringen. Ein Austritt per Ende 2017 «unter Einhaltung der statutarischen Kündigungsfrist» ist nicht möglich, beträgt diese Kündigungsfrist doch ganze zwei Jahre.

Abstimmung vom 27. November

Aufgrund hängiger Rechtsverfahren ist es uns nicht möglich, zur anstehenden „Volksabstimmung vom 27. November 2016 in den Gemeinden des Zweckverbandes Spital Uster über den Um- und Erweiterungsbau des Spitals Uster – Genehmigung einer einmaligen Ausgabe von 349 Millionen Franken für den Um- und Erweiterungsbau des Spitals Uster sowie die Ausrüstung der Neubauteile“ (offizieller Titel) Stellung zu nehmen.

Wir danken fürs Verständnis.

Dankeschön

Der Gestaltungsplan „Spital“ wurde heute von der Ustermer Stimmbevölkerung erwartungsgemäss deutlich angenommen. Angeblich ging es ja lediglich um eine Spezialbauordnung für das Spitalareal … Der Gestaltungsplan passierte schon den Gemeinderat ohne Gegenstimme, alle Fraktionen haben sich vor der Abstimmung dafür ausgesprochen und der Sukkurs aus Politik, Wirtschaft und den Chefärzten war allumfassend.

„Alleine gegen alle“ einen Nein-Stimmenanteil von 19.39% zu erzielen werten wir deshalb als Achtungserfolg. Über 20 Prozent Nein-Stimmen wären eine kleine Sensation gewesen.

Ein grosses Dankeschön all jenen, welche unsere Bemühungen für eine langfristig finanzierbare und vernünftige Akutspital-Versorgung in Uster heute an der Urne unterstützt haben.

 

Was ich nicht weiss, …

Die Jahresrechnung 2015 des Spitals Uster wurde in den Medien wie folgt kommuniziert (hier als Beispiel die Meldung im „Anzeiger von Uster“ vom 12. Mai 2016):

avu_2016-05-12

Alles bestens also: mehr Patienten, ein Spital an der Kapazitätsgrenze und ein Gewinn von 3.1 Millionen Franken. Wirklich?

In Tat und Wahrheit ist weder die Rechnung noch die Auslastung rosig:

avu_2016-05-21

Man möge den Geschäftsbericht des Spitals Uster (inkl. Zahlenbeilage) – nur schon formal – mit jenem des Spitals Limmattal (ebenfalls ein Zweckverband) vergleichen (insbesondere die kommentierte Jahresrechnung ab Seite 31). Es ist offensichtlich, dass man in Uster ein Maximum an Intrasparenz anstrebt. Die im Leserbrief oben erwähnte Eliminierung wichtiger Kennzahlen spricht Bände. Aber auch der Rückgang des Eigenkapitals um 5.5 Millionen Franken bleibt völlig unkommentiert. Ganz im Gegenteil, der Spitalpräsident verkündet in der Einleitung vieldeutig, dass 3,1 Millionen Franken den Reserven zur „Stärkung des Eigenkapitals“ zugeführt werden könnten.

Totales Organversagen

Eine EBITDA-Marge von 8% wäre per se keine Katastrophe, ebenso wenig wie der EK-Rückgang (bedingt durch den Austritt von Gemeinden aus dem Zweckverband). Dass die Umsatzrendite in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken ist, wäre aber sehr wohl der Rede wert – erst recht im Angesicht eines riesigen Investitionsprojekts. Dasselbe gilt für die Auslastungszahlen: diese einfach nicht mehr zu publizieren, weil sie politisch gerade nicht opportun sind, grenzt an einen Skandal. Noch erstaunlicher als die Verschleierungstaktik ist der Umstand, dass sich offenbar weder die Politiker in den Trägergemeinden noch die Zweckverbandsdelegierten daran stören, auf gerade einmal zwei Seiten eine völlig nichtssagende Jahresrechnung vorgelegt zu bekommen. Totales Organversagen gewissermassen.

Der „Konter“ der Spitalleitung

Gestern nun haben die Chefärzte, allesamt Mitglieder der Spitalleitung, in einem Leserbrief gekontert – ohne auch nur im geringsten auf die konkreten Zahlen einzugehen. Selbstredend möchten Ärztinnen und Ärzte ein möglichst grosses, bedeutendes Spital. Darin unterscheiden sie sich nicht vom Busfahrer, der auch einen möglichst grossen Bus chauffieren möchte – am liebsten einen Doppelstöcker! Die Krux dabei: die „Besteller“ sind nicht die „Bezahler“. Letztere sind nämlich wir Steuer- und Prämienzahler.

avu_2016-05-28

 

Das Zentralkomitee lässt verlauten

Das Zentralkomitee lässt über seine amtliche Nachrichtenagentur in der heutigen Volksausgabe Folgendes vermelden:

AvU_2016-05-04_preview

In der Online-Ausgabe wurde gar dreist zwischengetitelt:
«Gegner waren da – sagten aber nichts»

Wir entgegnen:
«Journalist wusste warum – schrieb aber nichts»

Für die demokratisch gesinnteren Leserinnen und Leser der Vollständigkeit halber hier der Mailverkehr, wie er sich im Vorfeld der Veranstaltung zwischen dem Journalisten und uster-akut.ch ergeben hat:

Von: Zürcher Oberland Medien AG <xxxx@zol.ch>
Betreff: Anfrage
Datum: 3. Mai 2016 um 11:26:22 MESZ
An: […]

[…]
Heute Abend findet eine Infoveranstaltung des Komitees Pro Spital Uster zum Gestaltungsplan für den Spitalausbau statt. Werden die Vertreter von uster-akut auch zugegen sein? Planen Sie ebenfalls eine Information an die Stimmbevölkerung oder wie macht das uster-akut auf ihre Sicht der Dinge aufmerksam? Gibt es seitens von uster-akut einen Abstimmungskampf oder versucht man, auf dem Rechtsweg die Festsetzung des Gestaltungsplans zu verhindern?

Vielen Dank für eine Antwort.
[…]

Unsere Antwort lautete wie folgt:

Von: […]
Betreff: Aw: Anfrage
Datum: 3. Mai 2016 um 15:46:09 MESZ
An: Zürcher Oberland Medien AG <xxxx@zol.ch>

[…]
Besten Dank für Ihre Anfrage.

Ich werde heute Abend an der Informationsveranstaltung sicher als Zaungast zugegen sein. Es ist noch offen, ob sich uster-akut in die Abstimmung einmischt. Einen eigentlichen Abstimmungskampf zu lancieren übersteigt die personellen und finanziellen Mittel unserer Gruppierung. Ohne unsere Gegenrede gäbe es ja gar keinen Abstimmungskampf, die politischen Fraktionen in Uster sind sich einig. Insofern stellt sich die Frage, weshalb wir die Politik von ihrer Verantwortung entbinden sollten. Unserer Ansicht nach wäre eine Verschiebung des Geschäfts um rund 6 Monate die richtige Antwort gewesen. Bis dann liegt wohl ein erstes Urteil zur Frage vor, ob der Spitalzweckverband in Uster eine Rehaklinik bauen darf. Darf er das nicht, provoziert man mit der Festschreibung eines Gestaltungsplans, welcher dem Rehaklinik-Projekt „Vrenelisgärtli“ auf den Leib geschneidert ist, einen Scherbenhaufen. Der Ausbau des Akutspitals wäre dann für mindestens 5 Jahre blockiert.

Es gäbe viele und gute Gründe, um den Gestaltungsplan rechtlich anzufechten. Der Entscheid, ob dies auch gemacht wird, ist aber noch nicht gefallen.

Ich hoffe, ihre Fragen damit beantwortet zu haben?
[…]

Man lässt den Zweckverbandspräsidenten Reinhard Giger aus dem Off verlauten, eine «Gruppe Anwohner mache das Spital kaputt», rückt unsere obige Stellungnahme aber nicht einmal ansatzweise ins Blatt? Da bleibt von der Vierten Gewalt nur noch die Gewalt übrig.

Eine grosse Familie

Nett auch, dass der Berichterstatter die Vertreter von uster-akut im Publikum ausfindig machte und in seinem Artikel erwähnt. Dass der Rest der 50 (und nicht 80) Veranstaltungsbesucher aus lauter Funktionären bestand, scheint ihm hingegen nicht aufgefallen zu sein. Alle waren sie da: der Stadtpräsident, die Gesundheitsvorsteherin, der Spitaldirektor, der Stadtschreiber, der Gemeinderatspräsident, Spital-Verwaltungsräte, Zweckverbandsdelegierte, Kadermitarbeitende des Spitals,  zahlreiche der namentlich bekannten Komitee-Mitglieder, und, und, und … Fakt ist: an dieser Veranstaltung war «die Bevölkerung» von Uster nicht anwesend. Deshalb stellte auch niemand eine Frage. Man war unter sich.

Ein (kleiner) Lichtblick

Immerhin: lobend zu erwähnen ist das Referat von Chefarzt Gian A. Melcher. Er blieb bei den Fakten und hat aufgezeigt, dass die Situation im Notfall und im Operationstrakt beengt und nicht mehr zeitgemäss ist. Er hat sich nicht verstiegen, zu behaupten, das Spital Uster habe zu wenig Betten. Im Artikel wird suggeriert, dass Patienten aufgrund von Bettenknappheit in den Gängen untergebracht werden müssten. In Tat und Wahrheit hat Melcher illustriert, dass die Notfallstation zu klein ist, so dass Patienten, welche auf die Bettenstation kommen, im Gang «zwischengelagert» werden müssen. Ob die von ihm (als einzigem Redner) klar formulierte Wachstumstrategie sinnvoll ist, darf natürlich hinterfragt werden. Melcher hat aber aufgezeigt, auf welcher Ebene eine sachliche und vernünftige Diskussion über die Zukunft des Spitals Uster möglich wäre. Das Schlussvotum von Spitalpräsident Reinhard Giger im Artikel stimmt leider wenig zuversichtlich.

Darauf gibt es nur eine Antwort: voll daneben

Beim «Zürcher Oberländer/Anzeiger von Uster» liegt als Reaktion auf diesen Artikel seit dem Samstag, 26. März 2016 der folgende Leserbrief auf dem Pult:

Von: Thomas Werschlein
Betreff: Leserbrief
Datum: 26. März 2016 um 17:00:43 MEZ
An: redaktion@zol.ch

Sehr geehrte ZO/AvU-Redaktion

Ich möchte Sie bitten, den untenstehenden Leserbrief in den nächsten Tagen zu publizieren.

Mit freundlichen Grüssen
Thomas Werschlein

„Spital befürchtet ernsthafte Platznot“, AvU vom Samstag 26. März 2016

Uns wurden vom „AvU“ im Hinblick auf den Artikel schriftlich vier Fragen gestellt, u.a. diese: „Warum sind Sie gegen das Bettenprovisorium?“ Unsere Antwort, ebenfalls schriftlich: „Weil es sich tatsächlich um ein Provisorium im Hinblick auf den Neubau handelt. Das geht aus den Unterlagen zur Baubewilligung eindeutig hervor. Das Provisorium ist erst ein Thema, seit die geplanten Rochadeflächen ersatzlos gestrichen wurden. […]“ Diese zentrale Aussage fehlt im Artikel gänzlich. Der Alarmismus von Spitaldirektor Mühlemann ist in hohem Masse unlauter. Der Bezirksrat hält ausdrücklich fest, von einem drohenden Verlust der spitalmedizinischen Grundversorgung im Verbandsgebiet könne keine Rede sein. Im übrigen liege auch keine offensichtliche Haltlosigkeit des Rekurses vor.

Thomas Werschlein
uster-akut.ch

Und publiziert wird in der heutigen Grossauflage alleine dieser Leserbrief:

lb_streit

Wir kommen demnächst auf das Gebaren unseres Monopolblatts zurück. Ein Verweis auf die Standesregeln soll vorderhand genügen.

Richtigstellung Nr. 2

Die NZZ fungiert in der heutigen Ausgabe als Sprachrohr der Verantwortlichen des Zweckverbands Spital Uster.

Dazu folgende Richtigstellungen:

  1. «So macht eine Gruppe Anwohner den Spitalverantwortlichen das Leben mit Beschwerden schwer. Selbst das Protokoll der Delegiertenversammlung wurde – allerdings erfolglos – angefochten.»
    Diese Aussage ist despektierlich und – vor allem – falsch: der Protokollrekurs war nicht erfolglos, sondern ist vor dem Verwaltungsgericht hängig. Es erstaunt, dass ausgerechnet Medienschaffende eine vollständige Protokollierung als unwichtig erachten. So wird das Öffentlichkeitsprinzip vollends zur Farce.
  2. «Der zentrale Punkt der Kritiker, dass das Spital gar keine Reha-Klinik erstellen dürfe, scheint ins Leere zu laufen.»
    Die NZZ übernimmt hier unbesehen die Argumentation der Spitalverantwortlichen. Beim erwähnten Kooperationsartikel handelt es sich nicht um den Zweckartikel – kann es gar nicht, weil es gemäss Gemeindegesetz «keinen Zweckverband mit offenem Zweck gibt». Kooperationen müssen dem Zweck untergeordnet sein. Das ist vom Gesetzgeber so gewollt: ein Zweckverband soll kein Eigenleben entwickeln, schon gar nicht jene Verbände, mit eigenem Haushalt (Kehrichtzweckverbände seit Einführung der Sackgebühr, Spitalzweckverbände seit der neuen Spitalfinanzierung). Gerade von der NZZ wäre etwas mehr staatspolitisches Bewusstsein zu erwarten.
  3. «Das Spital Uster rechnet bis 2030 mit deutlich steigenden Patientenzahlen (siehe Grafik). Die tendenziell sinkende Aufenthaltsdauer wird dabei vom erwarteten starken Bevölkerungswachstum im Glatttal und von der zunehmenden Alterung mehr als kompensiert.»
    Die Grafik taugt nicht als Begründung zur Erhöhung der Bettenkapazität. Die massgebliche Grösse, die Anzahl der Pflegetage, fehlt. Die NZZ übernimmt wiederum unbesehen die bewusst irreführende Grafik der Spitalführung. Die Gesundheitsdirektion hat im Vorfeld der neuen Spitalfinanzierung in aufwändigen Studien versucht, die Entwicklung der Pflegetage abzuschätzen. Fazit: «Pflegetage nehmen [bis 2020] nur leicht zu (+1%)». Mehr Patienten bedeuten nicht automatisch mehr Betten.
    Zürcher Spitalplanung 2012 Versorgungsbericht

Folgende Schlussbemerkung:

Wenn Spitalpräsident Giger meint,  das Spital Wetzikon «schöpfe sein Marktpotenzial aus, während das Einzugsgebiet für Uster Richtung Zürich offen sei» trifft er damit des Pudels Kern: das Spital Uster hat nicht die Aufgabe ein angebliches «Marktpotential» in Richtung Zürich «abzuschöpfen», sondern die akutsomatische Grundversorgung im Verbandsgebiet zu gewährleisten.

Richtigstellung Nr. 1

In einem Artikel im heutigen «Zürcher Oberländer/Anzeiger von Uster» werden zahlreiche falsche Behauptungen aufgestellt. Dazu folgende Richtigstellungen:

  1. der Artikel vermittelt den Eindruck, die Rekurrierenden würden aufgrund von «Verfahrensmängeln» gegen das Bettenprovisorium ankämpfen. Das ist falsch. Uns wurden vom «AvU» im Hinblick auf den Artikel schriftlich vier Fragen gestellt, u.a. diese: «Warum sind Sie gegen das Bettenprovisorium?»
    Unsere schriftliche Antwort lautete: «Weil es sich tatsächlich um ein Provisorium im Hinblick auf den Neubau handelt. Das geht aus den Unterlagen zur Baubewilligung eindeutig hervor. Das Provisorium ist erst ein Thema, seit die geplanten Rochadeflächen ersatzlos gestrichen wurden. Wenn Notfälle abgewiesen werden müssen, liegt das daran, dass das Spital offenbar zu wenig Betten für Notfälle frei hält. Würde man dies tun, wäre die durchschnittliche Bettenauslastung noch tiefer als heute schon. Das Spital Uster liegt diesbezüglich nämlich knapp unter dem Durchschnitt.»
    Der zentrale erste Teil der Antwort wurde im Artikel bewusst unterschlagen.
  2. mit den im Artikel verniedlichend als «Verfahrensmängel» bezeichneten Rügen wird das Bestreben des Zweckverbands angefochten, ein  rechtswidriges Projekt zusätzlich auch der demokratischen Mitwirkung zu entziehen (Umgehung Urnenabstimmung, Entzug des fakultativen Referendums).
  3. der Alarmismus von Spitaldirektor Mühlemann ist völlig unbegründet. Das sieht auch der Bezirksrat so, welcher festhält, von einem drohenden Verlust der spitalmedizinischen Grundversorgung im Verbandsgebiet könne keine Rede sein. Gegenüber den Delegierten wurde das Bettenprovisorium denn auch nicht mit einer unmittelbar bevorstehenden Notsituation begründet, sondern mit «Verzögerungen im Planungsprozess» aufgrund der «Beibehaltung des Status als Spital eines Zweckverbandes», was dazu führe, dass der «Neubau voraussichtlich erst 2022 resp. 2023» fertiggestellt werde. «So lange kann das zu erwartende Wachstum bei den stationären Patienten nicht mit der bestehenden Anzahl Betten bewältigt werden». Wenn der Spitaldirektor nun für den kommenden Winter einen Versorgungsnotstand prophezeit, ist das in hohem Masse unlauter.
  4. Spitaldirektor Mühlemann behauptet, «die Notwendigkeit von mehr Spitalbetten sei statistisch nachgewiesen». Einen Beweis dafür liefert er allerdings nicht. Mehr dazu in der Richtigstellung zum NZZ-Artikel.

Das geplante Bettenprovisorium verfolgt in Tat und Wahrheit zwei Ziele:

  1. Raum zu schaffen, für die im Rahmen des Neubaus (Abbruch des ehemaligen Absonderungshauses, Blutspendezentrum) erforderlichen temporären Rochadeflächen. Ursprünglich war dafür ein drittes Geschoss auf der neuen Energiezentrale an der Feldhofstrasse eingeplant. Später wurde dieses Geschoss aufgrund «städtebaulicher Überlegungen» ersatzlos gestrichen. Diese Flächen fehlen nun.
  2. den Eindruck zu erwecken, das Spital Uster platze bettenmässig aus allen Nähten. Nur so kann der Bevölkerung der im Rahmen des Neubaus plötzlich beabsichtigte massive Ausbau der Akutspitalbetten um 30% verkauft werden. Seit man die Rehaklinik kleinredet („Einbau von vier Rehastationen“) muss der Akutspitalbettenbedarf nach oben frisiert werden – der geplante Bettentrakt ist ja nach wie vor gleich gross.

Das Spital Uster hat tatsächlich ein Platzproblem, aber nicht bei den Betten, sondern im Behandlungstrakt. Dieser Ausbau ist keineswegs umstritten, wird durch die geplante Ansiedlung einer Rehaklinik von Spitaldirektor und Reha-Präsident Andreas Mühlemann aber seit Jahren verhindert.

Wir haben umgesattelt

Mit einem pointierten Leserbrief am 8. Oktober 2015 im «Zürcher Oberländer/Anzeiger von Uster» haben wir ein letztes Mal versucht, die Delegierten des Zweckverbands, die Politiker der Zweckverbandsgemeinden und die Presse wachzurütteln und auf die Rechtswidrigkeit der Rehapläne in Uster hinzuweisen. Passiert ist rein gar nichts. Die Unvereinbarkeit mit dem Verbandszweck war an der Delegiertenversammlung des Spitalzweckverbands vom 4. November 2015 kein Thema. Kein Delegierter hat sich danach erkundigt, niemand interessierte sich für das juristische Grossrisiko, das sich selbst Laien nach kurzer Einarbeitung offenbart. Finanziell öffnet sich ein grosses, schwarzes Loch: immerhin wurden bereits 4.55 Millionen Franken an Planungskosten für ein Projekt bewilligt, dem die Rechtsgrundlage fehlt.

Nach unserem nunmehr einjährigen, erfolglosen Bemühen, Politik und Medien auf die diversen Ungereimtheiten rund um die geplante Erweiterung des Spitals Uster aufmerksam zu machen, haben wir uns nach der oben erwähnten Delegiertenversammlung dazu entschlossen umzusatteln — und den Rechtsweg zu beschreiten. Es ist grundsätzlich zu bedauern, dass zur Klärung dieser Frage die Gerichte bemüht werden müssen. Sie wäre ohne weiteres politisch und/oder journalistisch zu bewältigen gewesen.

Juristisch können wir auf die hochkarätige Unterstützung des ehemaligen Bundesrichters und emeritierten Rechtsprofessors Dr. Karl Spühler aus Winterthur zählen, welcher uns seit Dezember 2015 anwaltlich vertritt.

Mit einem am 21. Februar 2016 veröffentlichten Pressecommuniqué wurde auf die laufenden Verfahren im Zusammenhang mit der Spitalerweiterung aufmerksam gemacht. Der Gemeinderat Uster wird voraussichtlich im März 2016 über den Gestaltungsplan befinden, der Kantonsrat im zweiten Quartal 2016 über eine Richtplananpassung.

Bis die hängigen Rekurse letztinstanzlich entschieden sind, werden wir uns mit Kommentaren und Wortmeldungen zurückhalten. Jetzt sollen die Gerichte erst einmal in Ruhe ihre Arbeit verrichten.

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