In einer Randnotiz im heutigen ZO/AvU wird vermeldet, dass der Gemeinderat Volketswil der Gemeindeversammlung vom 22. September 2017 beantragt, «per Ende 2017 unter Einhaltung der statutarischen Kündigungsfrist» aus dem Zweckverband Spital Uster auszutreten.
Artikel im ZO/AvU vom 8. Juli 2017
Diese Meldung lässt in mehrfacher Hinsicht aufhorchen. Zum einen handelt es sich bei Volketswil mit seinen 18’000 Einwohnerinnen und Einwohnern um die nach den beiden Städten Uster und Dübendorf drittgrösste Gemeinde im Zweckverband Spital Uster.
Vizepräsident und Verwaltungsrat gehen von Bord
Es handelt sich gar um die grösste Gemeinde, welche den Zweckverband je verlassen hat und dazu um eine spitalnahe – sowohl geografisch als auch politisch: amtierte der heutige Volketswiler Gemeindepräsident und Finanzvorstand Jean-Philippe Pinto (CVP) doch noch bis vor kurzem als Vizepräsident eben dieses Spital-Zweckverbands. Mit Gemeinderat und Gesundheitsvorstand Walter Eicher (SVP) ist die Gemeinde Volketswil zusätzlich in der operativen Führung des Spitals vertreten: Eicher fungiert seit 2014 als Verwaltungsrat des Spitals Uster. Ob Pinto und Eicher die treibenden Kräfte hinter dem Austritt waren oder ob es ihnen – im Gegenteil – nicht gelungen ist, ihre Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat Volketswil von einem Verbleib im Zweckverband zu überzeugen, ist zweitrangig: hier stellt jedenfalls eine über die Interna am Spital Uster bestens informierte Behörde ihren Bürgerinnen und Bürgern Antrag.
Scheinheilige Informationspolitik
Aufhorchen lässt auch die Begründung für den beabsichtigten Austritt aus dem Zweckverband: für die Spitalfinanzierung sei seit 2012 allein der Kanton zuständig. Zu dieser (richtigen) Einsicht ist der Gemeinderat Volketswil gemäss Mitteilung bereits im September 2016 gelangt. Was ihn allerdings nicht daran hinderte nur kurz darauf für die Abstimmung vom 27. November 2016 über die Bewilligung von 349 Millionen Franken, u.a. für den Bau einer Rehabilitationsklinik, für ein Ja zu weibeln. Nun handelte es sich beim Bau von Rehabilitationskliniken bekanntlich noch nie um eine Gemeindeaufgabe. Wäre es zu viel verlangt gewesen, wenigstens den Stimmberechtigten in Volketswil noch vor dieser Abstimmung reinen Wein einzuschenken?
Inhaltlich macht der Austritt aus diesem Zweckverband nämlich Sinn (wir kommen darauf zurück). Ganz so schnell wie sich das der Gemeinderat Volketswil wünscht, sind die Felle aber nicht ins Trockene zu bringen. Ein Austritt per Ende 2017 «unter Einhaltung der statutarischen Kündigungsfrist» ist nicht möglich, beträgt diese Kündigungsfrist doch ganze zwei Jahre.