Starker Tobak

Nein, die Friedenspfeife wurde hier nicht ausgepackt. Da bleibt dem Herrn Werschlein bei der Lektüre des heutigen ZO/AvU ja geradezu das Gipfeli im Hals stecken …

alle_aertze_von_uster

Reaktion folgt. Das Prachtswetter hat Vorrang.
Mein Leserbrief findet sich hier.


Update vom 25. 10. 2015:

Wahrlich eine spezielle Erfahrung, in der Zeitung unvermittelt vom eigenen Hausarzt frontal angegriffen zu werden. Wie sich dieses Verhalten mit den FMH Standesregeln vereinbaren lässt, ist uns ein Rätsel.

Noch einmal, für «alle Ärztinnen und Ärzte in Uster»: wir wehren uns nicht gegen Baulärm (das Wort «Lärm» kommt auf der ganzen Website nirgends vor), sondern fordern die Einhaltung geltenden Rechts, konkret des Gemeindegesetzes. Das Gesetz und die einschlägige Rechtssprechung stellt sicher, dass Zweckverbände kein «Eigenleben» entwickeln und sich selber neue Aufgaben zuschanzen – wie zum Beispiel den Einstieg in die Rehabilitation. Das macht Sinn: die Delegiertenversammlung ist zwar demokratisch legitimiert, aber nicht repräsentativ zusammen gesetzt, wie es ein grosser Gemeinderat (Parlament) ist. Deshalb müssen Zweck- und Aufgabenerweiterungen von allen Gemeinden an der Urne bestätigt werden.

Man mag es bedauern, dass uster-akut.ch den Finger auf wunde Punkte legt, welche man ansonsten stillschweigend unter den Teppich gekehrt hätte. Wenn aber die Fakten auf dem Tisch liegen und selbst die Gegenpartei nicht umhin kommt, diese anzuerkennen, ist es angezeigt, den Tatsachen ins Auge zu schauen:

«Der Begriff „Akutspital“ [im Gesellschaftszweck] hätte zur Folge, dass Spezialkliniken der Psychiatrie, Rehabilitation und anderer Spezialkliniken davon ausgeschlossen würden, was der gewünschten Flexibilität, welche mit der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft ein[her]gehen sollte, entgegenstehen würde.»

(aus: Vernehmlassungsantwort Stadtrat Uster vom 24.02.2105)

Diese «Flexibilisierung» wurde bekanntlich am 8. März 2015 an der Urne (mit-)verworfen, der Begriff «Akutspital» steht nach wie vor im Verbandszweck. Das ist jetzt 231 Tage her und niemand hat Anstalten unternommen, eine Statutenänderung an die Hand zu nehmen.

Ob es hilfreich ist, die geplante Rehaklinik auf dem Spitalareal nun einfach totzuschweigen und stattdessen euphemistisch von «Umbauten» zu sprechen, möchten wir bezweifeln. Genau diese Ignoranz prangerten wir in unserem Leserbrief an. Ohne Erfolg, wie es scheint.

Zeit das Pferd zu wechseln

Der Stadtrat Uster hat kürzlich bekannt gegeben, dass er den Gestaltungsplan «Spital Uster» dem Gemeinderat zur Annahme empfiehlt. Voller Stolz verweist der Stadtrat auf angeblich lobende Worte der Planungsgruppe Zürcher Oberland (RZO) sowie des Amts für Raumentwicklung des Kantons Zürich (ARE) zum Richtprojekt. Mit keinem Wort erwähnt werden hingegen die zahlreichen, gut begründeten Einwendungen, unter anderem von «uster-akut».

Als Reaktion auf die entsprechende Berichterstattung im Zürcher Oberländer/Anzeiger von Uster, ist am 9. Oktober der folgende Leserbrief von «uster-akut» erschienen:

LB_2015-10-09_ZO_AvU

NB: im Original an den ZO/AvU war der Markt im Wort „Gesundheitsmarkt“ in Anführungszeichen geschrieben, also Gesundheits“markt“. Ein mehr als typographisches Detail. Die Unterdrückung derselben aber typisch für den ZO/AvU.

Das Gemeindeamt schreibt Klartext

Das im obigen Leserbrief erwähnte Telefonat ans Gemeindeamt kann man sich übrigens sparen – das Amt bietet auf seiner Homepage u.a. kommentierte Musterstatuten für «Zweckverbände mit Delegiertenversammlung» zum Download an.

Just um einen solchen Verband handelt es sich beim Zweckverband Spital Uster. Um die nötige Rechtsgrundlage zu schaffen, muss sich der Verband vorgängig zu einem sogenannten „Mehrzweckverband“ mausern. Dazu äussern sich die Musterstatuten unmissverständlich (Seite 6):

«Der sog. ‚Mehrzweckverband’ ist ein Zweckverband der mehrere Aufgaben umfasst, z.B. Abwasserbeseitigung und Kehrichtverbrennung, Akutspital und Langzeitpflege. Beim ‚Mehrzweckverband’ decken sich Verbandsgebiet und Verbandsaufgaben, d.h. der Zweckverband nimmt für sämtliche Verbandsgemeinden alle Verbandsaufgaben wahr.»

Jegliche Zweifel räumt schliesslich der folgende amtliche Kommentar aus (ebenfalls auf Seite 6):

«Die Einrichtung zusätzlicher Einrichtungen und Dienste darf nicht zu einer schleichenden Zweckausweitung führen. Das würde dem Gebot der Bestimmtheit des Zwecks widersprechen. Im Zweifelsfall ist von einer Zweckerweiterung auszugehen und eine Statutenrevision erforderlich.»

Regierungsrat spielt Ball nach Uster

Der Ball liegt folglich bei den Spitalverantwortlichen, bzw. den Delegierten des Zweckverbands. Das macht auch der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage im Kantonsrat deutlich:

«Die strategische Ausrichtung der Krankenhäuser und Kliniken im Rahmen der Zürcher Spitalplanung, die Definition und Weiterentwicklung ihres jeweiligen Angebots, der Umgang mit ihren Liegenschaften und die Frage nach dem Abschluss von Kooperationen sind vielmehr Sache der zuständigen Organe der Spitalträgerschaft, vorliegend also der Stiftung
Zürcher Rehazentren bzw. des Zweckverbands Spital Uster. Diese Organe sind auch verantwortlich für die Vereinbarkeit von Angebot und Zweckbestimmung.»

Es ist also Zeit, die Zügel in die Hand zu nehmen und schleunigst den Mehrzweckverband aufzugleisen – oder aber das Pferd zu wechseln und die Rehapläne in Uster ein für alle Mal zu begraben.