Der folgende offene Brief wurde am 15. November 2014 an Christian Müller, Chefredaktor der Zeitung «Zürcher Oberländer/Anzeiger von Uster» geschickt.
Gegenstand ist der ZO/AvU Artikel vom 14.11.2014.
«Sehr geehrter Herr Müller
Wie Sie zwischenzeitlich vermutlich bemerkt haben, sind Ihnen in der Ausgabe des ZO/AvU vom Freitag, 14. November 2014 zwei gröbere journalistische Schnitzer unterlaufen.
Im Anriss auf Seite eins zum Artikel über die Rechtsformumwandlung des Spitals Uster wird behauptet, dass «die Bevölkerung somit auch in Zukunft weiterhin über die grossen Geschäfte des Spitals befinden kann.» Diese Aussage ist nachweislich falsch. In einer Spital Uster AG wird es keine Volksabstimmungen mehr geben, so wie in jeder anderen Aktiengesellschaft auch nicht. Ob es sich hier um eine redaktionelle Fehlleistung handelt oder ob lediglich aus einer Medienmitteilung des Spitals zitiert wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.
Womit wir beim zweiten Problem wären: der prominent aufgemachte Hauptartikel auf Seite fünf wurde von Ursula Wulfsen geschrieben. Leider wurde dabei vergessen anzufügen, dass Frau Wulfsen-Dütschler Leiterin Kommunikation des Spitals Uster ist. Die geneigte Leserin, der geneigte Leser muss aufgrund von Satz, Layout und Zeichnung irrtümlicherweise zur Auffassung gelangen, es handle sich um einen redaktionellen Beitrag des ZO/AvU.
Um den angerichteten Schaden wenigstens nachträglich etwas zu mildern, möchte ich Sie hiermit anfragen, ob Sie bereit wären, mir innerhalb der nächsten zwei Wochen in Ihrem Blatt denselben Raum zur Verfügung zu stellen den Sie der PR-Abteilung des Spitals Uster gewährt haben. Wie Sie der Website uster-akut.ch entnehmen können, kann man die Entwicklung rund um das Spital Uster auch aus anderem Blickwinkel betrachten. Die Leserinnen und Leser Ihrer Forumszeitung würden diesen anderen Fokus im Hinblick auf eine umfassende Meinungsbildung sicherlich schätzen.
Ich würde den Artikel, um vollständige Transparenz zu schaffen, mit „Thomas Werschlein, uster-akut.ch“ unterzeichnen. Selbstverständlich würde ich auf ein Zeilenhonorar verzichten.
Gerne erwarte ich Ihren Bescheid und grüsse Sie freundlich
Thomas Werschlein
tw@uster-akut.ch»
Heute ist die folgende Sachverhaltsbeschreibung im ZO/AvU auf Seite 3 erschienen: