Winterthur: neu mit Akutspital!

Die mysteriöse Geschichte um die frisierten Statuten der geplanten Spital Uster AG ist um ein brisantes Kapitel reicher:

Bekanntlich haben die Verantwortlichen des Spitals Uster das Akutspital komplett aus dem Gesellschaftszweck der zu gründenden Spital Uster AG eliminiert – behaupten öffentlich aber keck das Gegenteil. Alle anderen Spital-AGs im Kanton (Wetzikon, Männedorf, Bülach, Affoltern [geplant]) führen dagegen den Betrieb eines akutsomatischen Spitals, logischerweise, nach wie vor explizit in ihrem Gesellschaftszweck auf.

Seit dem 10. Dezember 2014 können wir eine weitere geplante Spital AG in die obige Liste aufnehmen: die Kantonsspital Winterthur AG, kurz KSW AG.

Im vom Regierungsrat vorgelegten «Gesetz über die Kantonsspital Winterthur AG» heisst es in Paragraph 8:

«Der Regierungsrat beschliesst die Gründungsstatuten der KSW AG und legt darin folgenden Gesellschaftszweck fest:
a. Die KSW AG betreibt ein Spital, das akutsomatische Behandlungsleistungen für die Bevölkerung insbesondere der Stadt und der Region Winterthur erbringt. Sie kann allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen des Gesundheitswesens weitere medizinische Dienstleistungen regional oder überregional erbringen.
[…]»

Die Akutsomatik wird also auch hier explizit erwähnt.

Zweck wurde präzisiert

Interessant ist nun aber die Entstehungsgeschichte dieser Gründungsstatuten. In der im Mai 2014 von der Gesundheitsdirektion in die Vernehmlassung geschickten Fassung hiess es nämlich noch:

«Der Regierungsrat beschliesst die Gründungsstatuten der KSW AG und legt dort folgenden Gesellschaftszweck fest:
a. Die KSW AG betreibt ein Spital zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung insbesondere der Stadt und der Region Winterthur. Sie kann allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen des Gesundheitswesens weitere medizinische Dienstleistungen regional oder überregional erbringen.
[…]»

Hier haben wir sie also wieder, die «medizinische Versorgung», welche auch in den vorgeschlagenen Statuten der Spital Uster AG auftaucht.

Anders als in Uster hat die Gesundheitsdirektion die Akutsomatik aber nicht unter Vortäuschung falscher Tatsachen aus dem Gesellschaftszweck der KSW AG gekippt, weshalb es korrekt ist, wenn sie in ihren Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf schreibt: «Der Zweck der heutigen öffentlich-rechtlichen Anstalt (vgl. §2 KSWG) wird von der KSW AG grundsätzlich weiterverfolgt: Die KSW AG betreibt ein Spital zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung insbesondere der Stadt und der Region Winterthur.»

Kein Grund zur Sorge – oder etwa doch?

Tatsächlich ist die Ausrichtung des KSW als Akutspital heute in keiner Art und Weise in Frage gestellt: es ist mit knapp 25000 stationären Patientinnen und Patienten mehr als doppelt so gross wie die Spitäler Uster und Wetzikon zusammen und für die medizinische Grundversorgung der Region Winterthur und Umgebung unabdingbar.

Deshalb ist es äusserst bemerkenswert, dass im Rahmen der Vernehmlassung diese «akutsomatischen Behandlungsleistungen» dennoch neu Eingang in den Zweck der KSW AG gefunden haben. Welche Interessengruppierung diese explizite Verankerung des Akutspitals gefordert hatte ist unklar. In der Botschaft des Regierungsrats wird als Ergebnis der Vernehmlassung aber erwähnt, dass «die Hauptsorge der Gemeinden der Erhalt der Spitalversorgung» gewesen sei.

Man führe sich vor Augen:

  •  in der Region Winterthur, wo heute ein für die medizinische Grundversorgung unentbehrliches Zentrumsspital mit 500 Betten betrieben wird, verlangen die umliegenden Gemeinden NEU die Verankerung von «akutsomatischen Behandlungsleistungen» im Gesellschaftszweck der zu gründenden Spital AG. Kein Reha-Projekt weit und breit, welches dem Akutspital gefährlich werden könnte.
  •  in Uster hingegen,
    … wo sich das nächste Akutspital nur gerade in 8 Kilometern Entfernung befindet
    … wo die Nachbarin GZO Spital Wetzikon AG mit einem bereits weit fortgeschrittenen Ausbauprojekt (stille) Kapazitätsreserven schafft
    … wo mit einem geplanten, neuen Reha-Spital, das ideale politische Alibi geschaffen würde, um das Akutspital dereinst zu schliessen
    werfen die Verantwortlichen das bisher in den Verbandsstatuten verankerte Akutspital bewusst aus dem Gesellschaftszweck der neuen Spital Uster AG!

Spätestens jetzt müsste es der Politik in Uster langsam aber sicher «aafange glöggle» …