Die Mitwirkung ist eine Farce

Von 41 (!) Einwendungen wurde eine einzige berücksichtigt …

… jene, welche sich mit einem Kübel Farbe umsetzen lässt: nämlich die farbliche Kennzeichnung des Einbiegeradius in die Tiefgarage …

Die hohe Zahl der Einwendungen von sieben verschiedenen Begehrensstellern (u.a. auch der Stiftung Wagerenhof) und die Nichtberücksichtigung praktisch aller Eingaben zeigen, dass Stadt und Spital Uster „mit dem Kopf durch die Wand“ wollen.

Ein Beispiel: eine Einwendung forderte, dass das ehemalige Schrebergartenareal an der Asylstrasse vollumfänglich dem Gestaltungsplanperimeter zuzuschlagen und dessen Nutzung zu spezifizieren sei. Begründet wurde dieses Begehren damit, dass das Schrebergartenareal noch Teil des Architekturwettbewerbs-Perimeters war. Das Siegerprojekt «Vrenelisgärtli» beabsichtigt, diese Parzelle unüberbaut zu lassen, also müsste sie konsequenterweise auch als unüberbaubar in den Gestaltungsplan aufgenommen werden. Stattdessen hat man den Perimeter nach Abschluss des Wettbewerbs einfach um diese Parzelle verkleinert – und sich damit einen «Nutzungsjoker» herausgespielt. So fällt diese Fläche z.B. nicht unter die im Gestaltungsplan festgelegte maximale Parkplatzzahl von 450 Abstellplätzen – da nicht mehr innerhalb des Gestaltungsplan-Perimeters.

Prompt hat die vorberatende Kommission für Planung und Bau des Gemeinderats (erfolgreich) beantragt, den Gestaltungsplan um die folgende, mysteriöse Bestimmung zu ergänzen:

«Die Unterniveaugarage ist so zu erstellen, dass sie mit allfälligen Anlagen benachbarter Grundstücke zusammengeschlossen werden kann. Das Verfahren richtet sich nach § 222 ff. PBG.»

Eine Erweiterung der «Parkierungsanlage» in Richtung ehemaliges Schrebergartenareal ist also bereits vorgespurt.

NEIN zu solch heimlifeisser Salamitaktik!

Die Einwendungen von «uster-akut» sind hier online verfügbar und belegen zahlreiche weitere, unlautere Planungs-«Tricks».